Hallo Herr R.,
erste Voraussetzung wäre, dass Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen. Die mtl. Beitragshöhe von 5 Euro ist nur zutreffend, sofern Ihre Rente brutto einen Betrag von mtl. ca. 445 EUR. nicht übersteigt, Ansonsten wären 4% Ihrer Vorjahresrente - 154 EUR. : 12 als monatlicher Eigenbeitrags zu leisten. Die vollständige Kapitalauszahlung ist nur dann Zulagenunschädlich, sofern das auszuzahlende Gesamtkapital 1% der maßgeblichen mtl. Bezugsgröße (z.Z. 2.765 EUR) nicht übersteigt.
Bei Bezug einer Rente wegen teilw. Erwerbsminderung funktioniert das ganze nur über die mittelbare Zulagenberechtigung über den Ehepartner. Dann reichen in der Regel auch die 5 EUR. Mindesteigenbeitrag.