Hallo Riestersparer,
kleine Ergänzungen zum Beitrag von Klugpuper
zu 1) Bis Regelaltersrenze zusätzliche Rentenpunkte möglich. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze nur möglich, wenn KEINE Vollrente bezogen wird. iVm Beiträgen über die Pflegekasse ist zB die Option einer 99% Altersrente ab Regelalter möglich. Dann würde auch über die Regelaltersgrenze hinaus Beiträge von der Pflegekasse gezahlt werden und weitere Rentenpunkte aufgebaut werden.
zu 2) Falls die eigene unmittelbare Zulagenberechtigung nicht mehr gegeben ist, dann könnte eine Zulagenberechtigung ggf über den Ehegatten (sog. Huckepackehepartner) möglich sein.