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Experten-Antwort

Riester und Zulagen mittelbar und unmittelbar

von Jens13.12.2011 | 16:00
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Herr J und Frau S sind verheiratet und haben beide eine Riestervertrag. Beide haben zwei Kinder (2001 und 2004), Kindererziehungszeiten sind seid 2007 vorbei. Herr J arbeitet seit Jahren sozialversicherungspflichtig. Frau S hat 2011 wieder mit arbeiten begonnen sozialversicherungspflichtig in Teilzeit, 2010 war Sie Hausfrau. Frau S zahlt JEDES Jahr 60 Euro auf ihren Riestervertrag, auch 2011 und 2012. Frage 1: Ist Frau S schon 2011, wo sie die renten-sozialversicherungpflichtige Arbeit beginnt schon "unmittelbar Zulage berechtigt" oder erst 2012 ? Frage2: wenn Herr J von seinem Vorjahresverdienst die 4% rechnen und davon die Zulage von 154 abzieht hat er den Mindestbeitrag, kann er auch die Zulage für seine Frau und die beiden Kinder abziehen? Oder zählt der Vertrag der Frau S alleine weil unmittelbar? Frage 3: Frau S kann ja von den Mindestbeitrag von 60 Euro nicht die Zulage und die Zulagen der Kinder abziehen, lohnt es deshalb die Zulagen der Kinder auf den Mann zu übertragen? Und 2012? Übrigens, wer nur schreibt "Riester lohnt sich nicht" brauch hier nicht antworten, es werden nur QUALFIZIERTE Antworten erwartet!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.12.2011 | 10:30

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen direkt an den Anbieter und die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA):

Deutsche Rentenversicherung Bund

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen

10868 Berlin

Telefonnummer: 03381 21 22 23 24

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