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Experten-Antwort

Riester Vertrag aufstocken, oder Rürup zusätzlich?

von Simone Gütler05.11.2010 | 08:28
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3 Antworten

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Hallo zusammen, ich überlege, etwas mehr für meine Vorsorge zu tun. Kurze Fakten: Ich bin (nebenberuflich) selbständig, zwei Kinder, verheiratet. Mein Mann ist Angestellter, hat ebenfalls einen Riestervertrag laufen. Mein Vertrag wurde nach der Geburt des 2. Kindes gemacht, ich bekomme die Zulagen für die Kinder, also derzeit insgesamt 524 €/Jahr. Ich zahle nur den Sockelbeitrag, zu Anfang des Vertrag war ich nur Hausfrau. Seit einiger Zeit betreibe ich ein Gewerbe. In der Regel liegt der Gewinn bei ca 3500 €/Jahr. (Ausnahme 1 Jahr wurde Gewerbe Vollzeit betrieben= 11000 € Gewinn). Jetzt zu meinen zwei Fragen. 1. Reicht der Sockelbeitrag von 60 € Eigenleistung im Jahr überhaupt aus, um die Zulagen zu erhalten? Angenommen der Gewinn aus dem Gewerbe bleibt bei ca. 3500 €? 2. Mein Versicherungsvertreter möchte mir einen Rürup Vertrag schmackhaft machen. Ist das für mich überhaupt sinnvoll? Ist es nicht sinnvoller den Riesterbeitrag einfach aufzustocken auf etwa 600 € Eigenleistung/Jahr? Sein Argument war, das ich Rürup Beitrag steuerlich absetzen kann und Vorteile beider Modelle nutzen kann. Allerdings kann ich die Beiträge für den Riestervertrag doch genausogut steuerlich geltend machen, oder? Wo läge da in meinem konkreten Fall der Vorteil bei einem zweiten Vertrag? Vielen Dank vorab schonmal für die Mühe! LG, Simone

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Simone,

da ich nicht weiß, wann Ihre Kinder geboren wurden, gibt es zwei Möglichkeiten:

Solange Sie Kindererziehungszeiten geltend machen (bis zu36 Kalendermonate nach der Geburt des Kindes) gehören Sie zum unmittelbar geförderten Personenkreis und müssen nur den Sockelbeitrag von 60,- Euro im Jahr zahlen um die volle Zulage zu erhalten. Das Einkommen aus der selbständigen Erwerbstätigkeit ist unbeachtlich, außer Sie sind mit der selbständigen Erwerbstätigkeit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dann wäre dass dem Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung entrsprechende Entgelt Berechnungsdgrundlage. Bei einem Gewinn von 3500€ wären Sie aber versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung und müssten den Sockelbeitrag zahlen (während der Kindererziehungszeiten).

Ab dem Jahr, ab dem für Sie keine Kindererziehungszeiten mehr angerechnet werden (maßgebend ist das ganze Kalenderjahr), gehören Sie zum mittelbar geförderten Perdonenkreis und brauchen keinen Eigenbeitrag zahlen. Es ist dann ausreichend, wenn Ihr Ehegatte den Eigenbeitrag zur Riesterrente zahlt (4% des Vorjahreseinkommens (max. 2100€ minus die Zulagen (2X154€ und die Kinderzulage). Die Zulage wird dann dem Riestervertrag gutgeschrieben (Voraussetzung ist natürlich, dass die Zulage beantragt wird). Sie können aber selbstverständlich einen Eigenbeitrag zur Riesterrente zahlen.

Ob sich ein Rürup-Vertrag für sie steuerlich lohnt kann ich nicht beurteilen. Dazu erkundigen Sie sich bitte bei einem Steuerberater.

Grundsätzlich können Sie sowohl die Vorteile des Riestervertrags als auch die des Rürupvertrags nutzen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Simone Gütleram 05.11.2010 | 13:23
Erst einmal herzlichen Dank für die rasche und informative Auskunft. Ich habe noch eine Frage zur Berechnung der Beiträge. Zur Erinnerung, die Kinder (vor 2008 geboren) sind meinem Vertrag zugeordnet - wie funktioniert die Berechnung der Beiträge für meinen Mann? Ist er zu behandeln wie ein Single? Angenommen er verdient 35000 € /Jahr - er muss 4 % Eigenleistung erbringen ergibt 1400 € muss man nun hier die 154 € Zulage für ihn abziehen, so dass sich eine Eigenleistung von 1246 € ergibt? Oder werden hier 2 x 154 € abgezogen (=1092 €) oder gar auch die Kinderzulagen von 370 €? Wobei die Zulagen für die Kinder ja meinem Vertrag zugeschrieben werden. Ich frage deshalb, weil ich gerade festgestellt habe, das mein Mann nicht die volle Zulage i.H. 154 € erhält, nur einen Anteil von rund 81 € für letztes Jahr. Im voraus wieder vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Simone
Buddieam 06.11.2010 | 09:43
Zitat von Simone Gütler anzeigenausblenden
Hallo Simone, dass Dein Mann zu wenig Zulagen erhielt, zeigt dass er zu wenig eingezahlt hat. Nachrechnen kanst Du mit dem Riester-Rechner auf ihre-vorsorge.de Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Zu Rürup: Das Verlockende ist die Absetzbarkeit (für Euch bis zu 40.000 Euro). Aber Vorsicht: Selten kann die volle Summe abgesetzt werden (Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Alternative: Du und Din Mann können bis zu 2.100 Euro Einzahlung in einen Riester-Vertrag absetzen. Das Finanzamt prüft dann, ob ihr mit Zulagen oder dem Steuervorteil besser fahrt. Gruß Buddie
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