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Riester-Vertrag bei Erwerbsunfähigkeit

von bibli16.08.2007 | 08:49
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn man einen Riester-Vertrag hat und vor gesetzlichem Rentenbeginn (ca. im Jahr 2037) voll erwerbsunfähig wird, z.B. ab 1.1.2010 - zahlt man dann ab 1.1.2010 entsprechend der Erwerbsminderungsrente seine Beiträge in den Riestervertrag ein? Ist man dann noch zulagenberechtigt?

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hier eröffnen sich grundsätzlich mehrere Möglichkeiten.

Zum einen wäre es denkbar, dass Sie Ihren Riester-Vertrag mit einer zusätzlichen Absicherung gegen den Fall der BU bzw. Erwerbsminderung abgeschlossen haben, was dann zur Auszahlung der insoweit vereinbarten Rente führen kann.

Zum anderen wäre es denkar, dass Sie mit einer unmittelbar Riester berechtigten Person verheiratet sind, was auch im Falle des Bezugs einer vollen EM Rente dazu führt, dass Sie dennoch weiterhin (mittelbar) zulagenberechtigt sind.

Variante drei indes bedeutet, dass Sie als unverheirateter Rentner dann nicht mehr zulagenberechtigt sind - also den Vertrag ggf. beitragsfrei stellen lassen können, sofern für diesen Fall nicht mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart wurde, dass diese im Falle Ihrer vollen EM weiterhin Beiträge zum Vertrag abführt.

Den Vertrag beitragsfrei zu stellen, ist indes mit gewissen Renditeeinbußen verbunden - was Ihnen aber konkret Ihre Versicherungsgesellschaft mitteilen kann.

Es bleibt Ihnen selbst bei Variante drei vorbehalten, dass Sie auch ohne Zulagen (die ohnehin zumeist nur die Abschluss/- und Vertriebskosten tilgen) den Riester-Vertrag weiterhin selbst mit ungeförderten Beiträgen (also auch kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug) besparen.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ihre Schlussfolgerung ist richtig > ungeschütztes Vermögen.

2 Antworten

bonducam 21.08.2007 | 07:33
Frage an Experten Sie schreiben "...Es bleibt Ihnen selbst bei Variante drei vorbehalten, dass Sie auch ohne Zulagen (die ohnehin zumeist nur die Abschluss/- und Vertriebskosten tilgen) den Riester-Vertrag weiterhin selbst mit ungeförderten Beiträgen (also auch kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug) besparen....." Nehmen wir mal an, ich wuerde volle Erwerbsminderungsrente bekommen, aber weiterhin den Riester Vertrag mit ungefoerderten Beitraegen besparen. Was wuerde passieren, wenn ich wieder gesunde und die Erwerbsminderungsrente enden wuerde und ich dann HartzIV bekomme. Waeren die waehrend meiner Zeit des Bezuges von Erwerbsminderungsrente geleisteten ungefoerderten Beitragszahlungen zur RiesterRente dann HartzIV sicher (dh. geschuetztes Vermoegen wie die unter normalen Umstaenden gezahlten gefoerderten RiesterBeitraege auch), oder muss ich die waehrend meiner Zeit des Bezuges von Erwerbsminderungsrente geleisteten ungefoerderten Beitragszahlungen zur RiesterRente dann erst mir auszahlen lassen und verbrauchen (wie als wenn ich einen ganz normale privaten Banksparplan gehabt haette - ungeschuetztes Vermoegen), bevor ich HartzIV-Zahlungen erhalte?
bonducam 21.08.2007 | 12:16
Vielen Dank fuer Ihre Antwort. Gilt das gleiche auch fuer eine Firmendirektversicherung (FDV) als Altersvorsorge? z.B. Fuer den Fall, dass ein Arbeitnehmer rueckwirkend zum 1.12.2004 volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommt, aber noch bis 31.10.2005 in seinem bisherigen Unternehmen angestellt bleibt und erst zu diesem Termin ausscheidet. Gelten dann die Beitraege zu dieser Firmendirektversicherung (Abschluss war am 1.11.1999), die am 1.11.2005 (jaehrlicher Zahltermin) an die Versicherung ueberwiesen werden, bei einem in Anschluss an die Erwerbsminderungsrente folgenden HartzIV-Bezuges , als geschuetztes oder ungeschuetztes Vermoegen? (Die Arbeitnehmereigenschaft war ja eigentlich in 2005 noch gegeben, da noch ein Anstellungsverhaeltnis bestand, dass aber wie gesagt einen Tag vor der jaehrlichen Beitragszahlung zur FDV endete.)
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