Hier eröffnen sich grundsätzlich mehrere Möglichkeiten.
Zum einen wäre es denkbar, dass Sie Ihren Riester-Vertrag mit einer zusätzlichen Absicherung gegen den Fall der BU bzw. Erwerbsminderung abgeschlossen haben, was dann zur Auszahlung der insoweit vereinbarten Rente führen kann.
Zum anderen wäre es denkar, dass Sie mit einer unmittelbar Riester berechtigten Person verheiratet sind, was auch im Falle des Bezugs einer vollen EM Rente dazu führt, dass Sie dennoch weiterhin (mittelbar) zulagenberechtigt sind.
Variante drei indes bedeutet, dass Sie als unverheirateter Rentner dann nicht mehr zulagenberechtigt sind - also den Vertrag ggf. beitragsfrei stellen lassen können, sofern für diesen Fall nicht mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart wurde, dass diese im Falle Ihrer vollen EM weiterhin Beiträge zum Vertrag abführt.
Den Vertrag beitragsfrei zu stellen, ist indes mit gewissen Renditeeinbußen verbunden - was Ihnen aber konkret Ihre Versicherungsgesellschaft mitteilen kann.
Es bleibt Ihnen selbst bei Variante drei vorbehalten, dass Sie auch ohne Zulagen (die ohnehin zumeist nur die Abschluss/- und Vertriebskosten tilgen) den Riester-Vertrag weiterhin selbst mit ungeförderten Beiträgen (also auch kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug) besparen.
MfG