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Experten-Antwort

Riester-Zulage bei Alg2

von saege27.11.2010 | 17:00
2179 Ansichten
10 Antworten

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Hallo, ich habe diese Frage schon mal gestellt. Jetzt ist es endgültig, dass für Hart4ler ab nächstes Jahr keine Rentenbeiträge mehr gezahlt werden. Wäre man dann auch nicht mehr zulagenberechtigt, also würde man dann 2012 keine staatl. Zulage mehr bekommen, oder gibt es da schon Lösungsvorschläge, wie das gehändelt wird? saege

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld II wird ab 01.01.2011 eine Anrechnungszeit, wenn nicht diese Zeit bereits anderweitig rentenrechtlich bewertet wird oder sich der Bezieher in Ausbildung befindet und Bafög o.ä. bezieht (§ 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SGB VI).

Die Zulagenberechtigung für die Riesterrente wird ebenfalls ab 01.01.2011 auf den Personenkreis, die eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder Nr. 6 SGB VI erhalten, erweitert (§ 10a Abs. 1 Satz 3 EStG).

Die Änderungen finden sich im Jahressteuergesetz 2010 und im Haushaltsbegleitgesetz 2011.

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9 Antworten

Elisabetham 27.11.2010 | 18:54
Hast du es schriftlich bekommen, dass für dich keine Rentenbeiträge mehr bezahlt werden?
KSCam 28.11.2010 | 08:55
habe vor kurzem in einer DRV Beraterdatenbank gelesen, dass die Zulagenberechtigung weiterhin besteht, auch wenn das ALG 2 nicht mehr zur Versicherungspflicht führt.
Elisabetham 28.11.2010 | 13:55
Hallo von Säge! Herzliche Glückwünsche von Säge! Wann ist denn deine Antrittsvorlesung? ich komme nicht.
Platteam 29.11.2010 | 10:51
Ich lebe schon 2 Jahre von meinen Ersparnissen, die ich mir in guten Zeiten angelegt habe. Auch ich erhalte keine Zulage zum Riestervertrag mehr. Ich wurde auch nicht darüber informiert,denn es könnte ja sein,das ich dann meinen Riestervertrag kündigen könnte. Also wird das lieber von Seiten der Bank verschwiegen. Ist das etwa richtig und im Sinne des Erfinders. Ich stehe finanziel nicht besser da wie ein Hartz IV Empfänger, eher noch schlechter.
W*lfgangam 27.11.2010 | 21:42
Elisabeth, bei gesetzlichen Änderungen muss keiner schriftlich der Mio-Betroffenden informiert werden - es ist dann eben so. Herr Wulff zeichnet das verbindlich für alle - und zwar schriftlich per eigenhändiger Unterschrift. Nachzulesen dann in den einschlägigen Veröffentlichungsmedien = Bundesanzeiger. Gruß w.
saegeam 28.11.2010 | 12:00
Vielen Dank für die Antwort, KSC!! Wie ist die Internetadresse der Beraterdatenbank? Schönen 1. Advent an alle saege
saegeam 28.11.2010 | 12:02
Bevor du hier noch Schwachsinn schreibst, mülle dieses Forum lieber nicht voll
...am 29.11.2010 | 08:09
habe vor kurzem in einer DRV Beraterdatenbank gelesen, dass die Zulagenberechtigung weiterhin besteht, auch wenn das ALG 2 nicht mehr zur Versicherungspflicht führt.
Vielen Dank für die Antwort, KSC!! Wie ist die Internetadresse der Beraterdatenbank? Schönen 1. Advent an alle saege
Die Beraterdantenbank ist eine DRV-Interne Plattform.
Sinnlosam 29.11.2010 | 08:16
Liebe Elisabeth, zum einen mal die Frage, warum "von Saege"??? Das "von" steht doch bei jedem User. Herrlich, was mache schlau sind. 2. Frage, wie lautet gleich der Sinn Ihres Beitrages?? Eine kurze Erläuterung wäre toll. Wer soll denn bitte wen schriftlich informieren?
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