Hallo waldo1912,
Ihr Riester-Anbieter hat Sie richtig informiert.
Sofern aufgrund der Pflege Ihrer Tochter Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung für Ihre Frau eingezahlt werden, handelt es sich um ein Einkommen, für das Beiträge in die Riesterrente eingezahlt werden müssen, da Ihre Frau unmittelbar förderberechtigt ist. Insofern besteht die Möglichkeit, durch Zahlung des sogenannten Sockelbeitrages i.H.v. 60 Euro, die Zulagen für die Kinder und die Grundzulage Ihrer Frau dem Riesterkonto Ihrer Frau gutzuschreiben.
Sofern die Zahlung des Sockelbeitrags bisher nicht erfolgte, besteht auch kein Anspruch auf diese Zulagen für Ihre Frau. Daher können die Kinderzulagen dann bei Ihrem Riestervertrag angerechnet werden.
Hallo waldo1912,
bezüglich der falschen Beratung wenden Sie sich bitte an den Anbieter Ihres Riestervertrages.
Eine Klärung zu den Zulagen lassen Sie bitte über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (Riester) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund vornehmen.
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