Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenGrundsätzlich können sie Ihre Beitragshöhe frei bestimmen. Für die volle staatliche Förderung gibt es einen gesetzlich festgelegten Mindesteigenbeitrag. Dieser richtet sich nach dem Familienstand, der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder und der Höhe der aufgewendeten Beiträge. Die Höhe der Sparleistung ( Eigenbeitrag plus Zulage ), die Sie pro Beitragsjahr aufwenden müssen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten, beträgt seit dem Jahr 2008 vier Prozent Ihres maßgebenden Vorjahreseinkommens. Ein zusätzlicher Sockelbetrag ist nicht notwendig. Natürlich können Sie auch geringere Beiträge einzahlen. In diesem Fall erhalten Sie die Riesterförderung anteilig.
Zu bedenken ist, dass Betriebsrenten später voll steuerpflichtig sind. Zudem sind darauf volle Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.