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Experten-Antwort

Riesterbanksparplan

von prognos11.09.2017 | 13:51
564 Ansichten
5 Antworten

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Hallo ist es möglich den angesparten Betrag, aus einem Riesterbanksparplan in die GRV einzuzahlen? Förderunschädlichkeit vorausgesetzt. besten Dank und Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.09.2017 | 09:44

Hallo prognos,

den Ausführungen von Rentencrack schließen wir uns an.

4 Antworten

Rentencrackam 11.09.2017 | 14:37
Nein, ist es nicht. Sie könnten den Riesterbanksparplan kündigen und - sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen - eine Zahlung nach § 187a SGB VI in die GRV tätigen. Die Folge wäre allerdings, dass Sie die Förderung verlieren.
sef-dazuam 11.09.2017 | 15:11
Es sollte § 187b des SGB VI sein, oder? Alles andere geht erst, wenn sich nach der Bundestagswahl eine komplett andere Regierung herausbildet und das Thema Riester sozusagen einstampft und in die GRV überführt.
Rentencrackam 11.09.2017 | 23:47
Nein, 187a. 187b geht nur bei Betriebsrenten und Versorgungsausgleichskassen. Ich kann einen Riestervertrag jederzeit kündigen, muss Zulagen und Steuervorteile aber zurückzahlen. Das hieraus noch erhaltene Geld könnte dann nach 187a gezahlt werden. Natürlich vorausgesetzt, dass ich 50+ bin und mindestens 35 Jahre mit RRZ zurückgelegt habe.
yalaam 14.09.2017 | 11:25
Alles andere geht erst, wenn sich nach der Bundestagswahl eine komplett andere Regierung herausbildet und das Thema Riester sozusagen einstampft und in die GRV überführt.
Hallo Das wäre mal ein sinnvoller Schritt. Wen oder welche Partei muß man dazu wählen ? Grüße
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