Bei Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld oder Alogeld ist der niedrigere Betrag für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags maßgebend (x 4 %, abzüglich Zulagen, mind. 60,00 EUR - da Sie in den übrigen Monaten wahrscheinlich rv-pflichtig beschäftigt waren, werden Sie wohl insgesamt über 60,00 EUR Beitrag liegen). Für Dezember ist hier der als Arbeitslosengeld II ausgezahlte Betrag Berechnungsgrundlage, da die rentenrechtlich berücksichtigten beitragspflichtigen Einnahmen höher sind.