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Experten-Antwort

Riesterbeitrag bei ALG I Bezug

von my_world_two14.02.2011 | 15:39
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2 Antworten

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Guten Tag, im Dezember wurde ich arbeitslos und erhielt 386,55 EUR Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit. Auf der Jahresmeldung wird das Entgelt für die Rentenversicherung in Höhe von 736 EUR ausgewiesen. Welchen Betrag hätte ich für Dezember auf das Riesterkonto einzahlen müssen? 736,00 EUR / 4 % = 29,44 EUR 386,55 EUR / 4 % = 15,46 EUR Für Ihre Bemühungen möchte ich mich im voraus bei Ihnen bedanken. Freundliche Grüße my_world_two

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld oder Alogeld ist der niedrigere Betrag für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags maßgebend (x 4 %, abzüglich Zulagen, mind. 60,00 EUR - da Sie in den übrigen Monaten wahrscheinlich rv-pflichtig beschäftigt waren, werden Sie wohl insgesamt über 60,00 EUR Beitrag liegen). Für Dezember ist hier der als Arbeitslosengeld II ausgezahlte Betrag Berechnungsgrundlage, da die rentenrechtlich berücksichtigten beitragspflichtigen Einnahmen höher sind.

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1 Antworten

my_world_twoam 15.02.2011 | 16:48
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. ALG II oder Hartz IV liegt zur Zeit nicht vor. Bei Arbeitslosengeld I - Bezug werde ich versuchen die geforderten 4% einzuzahlen. Freundliche Grüße my_world_two
Deutsche Rentenversicherung
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