Hallo timmy,
aufgrund des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit gehört die Frau
selber zum förderberechtigten Personenkreis und kann deshalb auch die Förderung für sich und die
Kinder erhalten. Ein Vertrag des Ehegatten spielt keine Rolle.
Die Einzahlung richtet sich nach dem Einkommen der Frau (Sockelbeitrag - 60,- EURO).