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Riesterförderung Ehegattenvertrag

von Volker16.10.2009 | 16:48
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Wenn eine selbst nicht direkt förderberechtigte Ehefrau über einen Ehegattenvertrag die volle Förderung für sich und ihre Kinder bekommen möchte, ist es dann notwendig, dass der direkt förderberechtigte sozialversicherungspflichtig angestellte Ehemann auch soviel in seinen Vertrag einzahlt, dass er die volle Förderung erhält? Oder Genügt es, dass er, einen geringeren Eigenanteil einzahlt, in Kauf nimmt, dass er für sich nicht die volle Grundzulage erhält und seine Ehefrau bekommt trotzdem auf ihren Vertrag die volle Förderung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der unmittelbar Föderberechtigte muss seine vollen 4% zahlen damit auch der mittelbar Förderberechtigte sein vollen Zulagen erhält.

3 Antworten

Schiko.am 16.10.2009 | 17:50
Nachtigal ich hör dir trampeln, so gehts es natürlich nicht. Zahlt der Ehemann nicht die 4% aus dem Vorjahresbrutto vermindern sich alle Zulagen prozentuell entsprechend. Immer natürlich diese 4 % bis zum steuerlich auch absetzbaren Betrag von 2.100 ,der auch die Grenze für den nach der Gün- stiger Berechnung des Steuerbeamten zulässigen Grenze. Ihre Frau muß also als mittelbar Begünstigte einen eigenen Ver- trag abschließen, zahlt aber keinen Cent als Eigenbeitrag. Beträgt der Bruttoverdienst des Vorjahres 30.000 Euro , der Pflichtbeitrag mit 4% 1.200 Euro, minus 154 Grund- zulage Euro 1.046 Eigenleistung. Ohne einen Cent Eigenleistung erhält ihreFrau 154 Grund- zulage und bei 2 Kinder, eines davon erst 2009 geboren Euro 185 und 300. Rechne ich zu der staatlichen Leistung von insgesamt (154,185, 300) 639 plus Ihre Zulage von 154 eine staatliche Gesamtförderung von 793 und 66,08 %, dies ist doch gar nicht so schlecht- gelt Frau Maria L. Natürlich , bei dieser Förderung entfällt ein zusätzlicher Steuer- vorteil. MfG.
Volkeram 18.10.2009 | 08:55
Ja, das ist ja schön und gut. Aber in dem Fall, den ich hier vor Augen habe, will der Ehemann partout nicht riestern, der hält da nichts von, die Frau würde aber schon gerne, fällt aber aus den Erziehungszeiten raus und ist daher nicht mehr direkt förderberechtigt.
Schiko.am 18.10.2009 | 17:59
Da kann man halt nichts machen. Es passiert ja auch oft im praktischen Eheleben,dass die Frau gerne würde, der Ehe- mann aber nicht will. MfG.
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