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Zur Experten-Antwort springenHallo Sparfuchs,
Grundlage im Rahmen der Altersteilzeit ist das tatsächlich zugrunde liegende Bruttoentgelt, nicht das rentenversicherungspflichte Bruttoentgelt nach Aufstockung durch den Arbeitgeber. Zum Erhalt der vollen Riester-Zulagen müßten Sie somit 4% des tatsächlich zugrunde liegenden Bruttoentgeltes einzahlen.
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