Hallo Nachfrager,
unmittelbar Riester-förderberechtigt sind u.a.:
Personen, die eine gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen.
Voraussetzung ist, dass sie vor dem Bezug der Rente oder Versorgung bereits unmittelbar förderberechtigt waren, weil sie beispielsweise zuletzt pflichtversichert oder Empfänger von Besoldung oder Amtsbezügen waren und das 67. Lebensjahr nicht vollendet haben.