Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenIm Beitrag von "Besser Trick" werden die Bedenken angesprochen, die "LaRo" vermutlich auch hatte, als er seine Frage hier im Forum einbrachte.
Ob ein entgeltliches, geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsverhältnis) zwischen Vater und Sohn vorliegt, hängt entscheidend von der Frage ab, ob der Arbeitsvertrag nicht nur zum Schein abgeschlossen wurde.
Da diese Frage von einer Vielzahl von im Einzelfall heranzuziehenden Kriterien abhängt, kann diese Antwort hier im Forum nicht abschließend geklärt werden. Sicherlich wird die Minijobzentrale genau hinschauen. Dabei werden sicherlich auch Fragen eine Rolle spielen, wie z.B. welche Aufgaben nimmt der Sohn im Haushalt der Mutter wahr? Wie hoch ist das Arbeitsentgelt? Ist der Sohn zu den verrichtenden Tätigkeiten nicht schon aus anderen Gründen verpflichtet? Bitte klären Sie diese Fragen mit der Minijobzentrale ab. Selbst wenn Sie Ihren Sohn zunächst anmelden würden, für diesen auch die Aufstockungsbeiträge entrichten würden, wenn bei einer späteren Betriebsprüfung festgestellt wird, dass kein wirksamer Arbeitsvertrag, also kein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, dann wäre in der Konsequenz auch keine Riesterzulage möglich. Einem eventuell extra abgeschlossenen "Riestervertrag" würde die staatliche Förderung fehlen und wäre in der Konsequenz vermutlich weniger vorteilhaft für Ihren Sohn.
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