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Riestern bei MiniJob

von LaRo05.01.2010 | 22:24
1001 Ansichten
3 Antworten

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Kann ich meinem Sohn einen MiniJob geben (er lebt bei meiner gesch. Frau) in einem Haus, welches mit gehört ? Dadurch könnte er in die Rentversicherung einzahlen und hätte ein super Riesterzulagemöglichtkeit.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.01.2010 | 13:37

Im Beitrag von "Besser Trick" werden die Bedenken angesprochen, die "LaRo" vermutlich auch hatte, als er seine Frage hier im Forum einbrachte.

Ob ein entgeltliches, geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsverhältnis) zwischen Vater und Sohn vorliegt, hängt entscheidend von der Frage ab, ob der Arbeitsvertrag nicht nur zum Schein abgeschlossen wurde.

Da diese Frage von einer Vielzahl von im Einzelfall heranzuziehenden Kriterien abhängt, kann diese Antwort hier im Forum nicht abschließend geklärt werden. Sicherlich wird die Minijobzentrale genau hinschauen. Dabei werden sicherlich auch Fragen eine Rolle spielen, wie z.B. welche Aufgaben nimmt der Sohn im Haushalt der Mutter wahr? Wie hoch ist das Arbeitsentgelt? Ist der Sohn zu den verrichtenden Tätigkeiten nicht schon aus anderen Gründen verpflichtet? Bitte klären Sie diese Fragen mit der Minijobzentrale ab. Selbst wenn Sie Ihren Sohn zunächst anmelden würden, für diesen auch die Aufstockungsbeiträge entrichten würden, wenn bei einer späteren Betriebsprüfung festgestellt wird, dass kein wirksamer Arbeitsvertrag, also kein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, dann wäre in der Konsequenz auch keine Riesterzulage möglich. Einem eventuell extra abgeschlossenen "Riestervertrag" würde die staatliche Förderung fehlen und wäre in der Konsequenz vermutlich weniger vorteilhaft für Ihren Sohn.

2 Antworten

Schadeam 05.01.2010 | 22:50
Lassen Sie sich vor Ort individuell beraten! Natürlich verbietet Ihnen niemand jemanden als Minijobber anzustellen - ob das aber sinnvoll ist?
Besserer Trickam 05.01.2010 | 23:20
Klar, Sohn einstellen, Minijob verpassen, Aufstockung durchführen = Riester-Zulagen. Die Rechnung funktioniert tatsächlich. Aber Achtung: Inzwischen wir hingeguckt, ob e sich um ein echtes Arbeitsverhältnis handelt. Vielleicht einfacher: Sohn nimmt in den Sommerferien einen Job an, in dem er Sozialversicherung zahlt. Ab nur einem Tag Sozialversicherungspflicht im Jahr kriegt man schon das Recht auf Riester-Zulagen. Vorteil: Der Job wäre echt, Sie müssen keine 400 Euro + Arbeitgerabgaben zahlen, habe keinen Schreibkram und der Bub muss nur einen Monat im Jahr arbeiten (zur Not reicht ein Tag).
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