Hallo Herr Green Deal,
die Entnahme aus dem Riestervertrag für die energetische Sanierung ihres Hauses ist gesetzlich nicht vorgesehen und wäre somit eine schädliche Verwendung und sie müssten die Zulagen für den Riestervertrag zurückzahlen. Es ist nur der Umbau der vorhandenen Wohnung in eine barrierearme Wohnung als nicht schädliche Verwendung vorgesehen.
Bei Beginn der Leistungen aus dem Riestervertrag können bis zu 30 % des vorhandenen Kapitals vom Riestervertrag entnommen werden und damit können Sie dann die Restschuld tilgen.