Hallo, Münchnerin,
in der Auszahlungsphase unterliegt die Riester-Rente der Besteuerung.
Zum Personenkreis der unmittelbar förderberechtigten Personen gehören u.a. in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer. Dieser Status würde im Falle des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente grundsätzlich verloren gehen. Allerdings kann z.B. durch einen Mini-Job mit eigener Beitragsleistung zur Rentenversicherung (sog. Aufstockung bzw. Verzicht auf die Versicherungsfreiheit) dieser Status wieder erreicht werden.
Eine weitere Möglichkeit wäre, über den Ehepartner eine abgeleitete Förderberechtigung zu erlangen. Allerdings nur dann, wenn der Partner auch einen Riester-Vertrag hat.
Die Modalitäten hinsichtlich des weiteren Ansparens des Vertrages ohne Förderberechtigung wäre mit dem Anbieter zu klären.
Ansonsten kann Ihr Vertrag jederzeit ruhend gestellt werden, wenn die eigene finanzielle Situation eigene Beiträge nicht mehr erlaubt.