Hallo Torsten,
beim Versorgungsausgleich werden grundsätzlich alle Versorgungsanwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden, zwischen den beiden Ehegatten geteilt.
Zu diesen Versorgungsanwartschaften gehört auch eine Riesterrente.
Wie der Ausgleich bei Ihrer Fallgestaltung genau funktioniert, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Hierzu fragen Sie am besten die Versicherung oder Bank, bei der Sie die Riesterrente abgeschlossen haben.