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Experten-Antwort

Riesterrente in der Auszahlphase

von Christine22.05.2023 | 10:11
149 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine klassische Riesterrenten-versicherung, bei welcher mir ab nächstem Jahr ca 100 € pm ausgezahlt werden. Von einer Bekannten, die keine Versicherung, sondern einen Riester-Fondssparplan hat, erfuhr ich, daß die Fondsgesellschaft zu Beginn der Auszahlphase vom Kapital Geld an die gesetzl. RV abführen mußte. Grund: ab dem 85. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche RV die lebenslange Riesterzahlung und nicht mehr die Fondsgesellschaft. Ergebnis: Die tatsächliche monatlich ausgezahlte Riesterrente ist deutlich niedriger als in den bisher zugegangenen jährlichen formationsschreiben ausgewiesen. Meine Frage: Trifft dies auch für klassische Riesterrentenversicherungen zu ? Vielen Dank vorab.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christine,

die individuellen Vertragsausgestaltungen sind so unterschiedlich, dass eine pauschale Antwort in diesem Forum nicht möglich ist.

Gegebenenfalls liegt hier ein Missverständnis vor. Zwischen der privaten Riester-Rentenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung findet kein finanzieller Austausch statt. Das bedeutet, dass die gesetzliche Rentenversicherung keine Leistung für die private Riester-Rentenversicherung übernimmt.

In Sonderfällen ist eine Übertragung von Kapital an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) möglich. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die ZfA:

https://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/de/Navigation/public/0_Home/landingpage_node.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Klugpuperam 22.05.2023 | 10:46
Jeder Riestervertrag ist spätestens ab 85 eine (private) Rentenversicherung. Wenn nicht in einer Versicherung angespart wurde, muss ein Teil des Guthabens mit Beginn der Auszahlungsphase entnommen werden, damit diese Versicherung abgeschlossen werden kann. Wenn die Versicherung schon während der Ansparphase bestand, muss sie nicht nachträglich begründet werden. Mit der gesetzlichen Rentenversicherung hat das aber herzlich wenig zu tun.
Stammtisch Geschwätzam 22.05.2023 | 13:47
Interessant, was angeblich so erzählt wird. Frisör, Bäcker, Stammtisch? Sie sollten nicht alles glauben, was Unwissende so von sich geben.
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