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Experten-Antwort

Riesterrente und Kinderzulage

von Vorsorger09.09.2011 | 07:51
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine Frage zu meiner Riesterrente. Wir haben in diesem Jahr unser drittes Kind bekommen. Meine Frau und ich haben uns darauf verständigt, dass die Kinderzulage (300,00 Euro) bei meinem Vertrag berücksichtigt werden soll. Ich zahle in diesem Jahr einen Jahresbeitrag von 1791,60 Euro. Hinzukommt noch die Grundzulage (154.-). Zusammen also 1945,60 Euro. Wenn nun die Kinderzulage hinzukommen würde, käme ich über den Höchstbetrag für die steuerliche Förderung von 2100.- DM. Also müsste doch mein Anbieter meinen derzeiten Monatsbetrag entsprechend reduzieren, damit ich nicht über diesen Höchstbetrag komme. Liege ich da falsch? Mein Anbieter möchte erst im nächsten Jahr meinen Eigenbeitrag kürzen, weil dann das Einkommen für 2011 maßgebend sein soll. Aberwas hat das mit der Kinderzulage zu tun? Kann mir jemand weiterhelfen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vorsorger,

bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen zur Aufteilung der Zulagen und der erforderlichen Eigen- bzw. Höchsteigenanteile direkt an Ihren Anbieter und die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

perimateam 09.09.2011 | 10:35
Morning, ich versuchs mal zu entwirren. Ihr Vertrag läuft vermutlich noch im Bruttobeitragsverfahren. Da war es so, dass die Zulagen "oberdrauf" kommen und Sie jetzt Gefahr laufen den max. förderberechtigten Betrag zu sprengen. Ich würde mich erkundigen, ob es nicht möglich ist, den Vertrag auf das Nettobeitragsverfahren umzustellen. Dies würde wie folgt aussehen: Bsp. 50000,- br. x 4% = 2000,- abzgl. 154,- Grunzulage, abzgl. 300,- Ki-Zulage = 1546,- im Jahr. Also bleibt noch etwas Luft noch oben. Oder die Vertragskonstellation so zu belassen, dann wird auf jeden Fall der max. förderberechtigte Betrag von 2100,- erreicht. Ob er sich steuerlich großartig auswirkt, muss geprüft werden.
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