Sie müssen sich beraten lassen. Ohne konkrete Beratung durch den Anbieter ihres Riesterrentenvertrages werden Sie die gewünschten Auskünfte nicht bekommen.
Denken Sie daran, dass die Höhe der Zulage immer an das Vorjahreseinkommen gekoppelt ist. Wird die Prämie nur teilweise gezahlt, wird auch die Zulage nur teilweise gewährt. Eine teilweise Zulage ist jedoch immer noch besser als keine Zulage. Lassen Sie sich ausrechnen in welcher Höhe der Mindesteigenbetrag zu leisten ist, um die volle Prämie zu erhalten. Auch bei Riesterrenten kommt es gelegentlich vor, dass Anbieter höhere monatliche Sparbeträge mit ihren Kunden vereinbaren, als erforderlich wären ,die volle Prämie zu erhalten.
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