Hallo Malea,
die Frage, warum Ihnen die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mitgeteilt hat, dass Sie nicht zulagenberechtigt sind kann hier nicht beantwortet werden. Dazu müsste sich ein entsprechender Passus in dem von Ihnen genannten Schreiben befinden. Es kann möglicherweise an fehlenden Pflichtbeitragszeiten zur Rentenversicherung liegen, wenn die Kindererziehungszeiten bisher nicht beantragt wurden, und dementsprechend in Ihrem Versicherungskonto nicht gespeichert sind. Es sind aber auch andere Gründe denkbar. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte direkt bei der ZfA nach, die Kontaktdaten finden Sie im Anschreiben der ZfA.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung