Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Riesterzulagen

von Werner K.09.05.2016 | 14:55
924 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
In 2014 gab es noch für zwei Kinder Kindergeld, 2015 nur noch für ein Kind. Dürfen dann für die Beitragszahlung in 2015 noch die Zulagen für beide Kinder berücksichtigt werden ? Oder muss bereits in 2015 der Beitrag um eine Kinderzulage erhöht werden ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Mindesteigenbeitrag errechnet sich aus 4 Prozent der maßgeblichen Vorjahreseinnahmen abzüglich der Zulage. Der Mindesteigenbeitrag ist nach oben auf 2.100 Euro (Eigenbeitrag und Zulage) begrenzt.

Grundzulage. Sie beträgt 154 Euro pro Jahr, zusätzlich einmalig 200 Euro für bis zu 25-jährige. Wenn Sie gesetzlich rentenversichert sind, Bezüge nach dem Bundes- oder einem Landesbesoldungsgesetz erhalten, geringfügig beschäftigt und von der Versicherungspflicht befreit sind oder zwar nicht Sie selbst, aber ihr Partner zulageberechtigt ist, haben Sie Anspruch auf die Grundzulage. Voraussetzung selbstverständlich stets: ein Riestervertrag und gegebenenfalls auch einer Ihres Partners.

Kinderzulage. Sie liegt bei 185 Euro pro Jahr und bei 300 Euro pro Jahr für Kinder, die nach ab 1. Januar 2008 geboren sind. Die Zulage erhalten Sie für Kinder, für die Sie Kindergeld bekommen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KPJMKam 09.05.2016 | 18:58
Hallo. In 2015 gibt es nur noch eine Kinderzulage darum sollte die Eigenleistung erhöht werden damit die 4% vom Einkommen erreicht werden. Zur Berechnung der Zulage für 2015 wird das Einkommen aus 2014 genommen. Antrag für 2015 wird Anfang 2016 gestellt.
Schießl Konradam 09.05.2016 | 22:31
Für die Steuererklärung 2015 sind die 4% vom maßgebenden Brutto des Jahres 2014 und Zulagen für die zwei Kinder zu verrechnen. Für die Steuererklärung 2016 gilt das Brutto für die 4% des Jahres 2015 und nur noch die Zulage für 1 Kind neben den anderen Zulagen. MfG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026