Der Mindesteigenbeitrag errechnet sich aus 4 Prozent der maßgeblichen Vorjahreseinnahmen abzüglich der Zulage. Der Mindesteigenbeitrag ist nach oben auf 2.100 Euro (Eigenbeitrag und Zulage) begrenzt.
Grundzulage. Sie beträgt 154 Euro pro Jahr, zusätzlich einmalig 200 Euro für bis zu 25-jährige. Wenn Sie gesetzlich rentenversichert sind, Bezüge nach dem Bundes- oder einem Landesbesoldungsgesetz erhalten, geringfügig beschäftigt und von der Versicherungspflicht befreit sind oder zwar nicht Sie selbst, aber ihr Partner zulageberechtigt ist, haben Sie Anspruch auf die Grundzulage. Voraussetzung selbstverständlich stets: ein Riestervertrag und gegebenenfalls auch einer Ihres Partners.
Kinderzulage. Sie liegt bei 185 Euro pro Jahr und bei 300 Euro pro Jahr für Kinder, die nach ab 1. Januar 2008 geboren sind. Die Zulage erhalten Sie für Kinder, für die Sie Kindergeld bekommen.