Hallo Alexander ,
freiwillig gesetzlich Rentenversicherte gehören nicht zum unmittelbar zulagenberechtigte Personenkreis.
Nachzulesen ist dies in der Broschüre "Privatvorsorge von A - Z " der DRV .
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/privatvorsorge_von_a_z.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung