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Zur Moderatoren-Antwort springenIch schätze mal Sie haben vor 2005 einen nicht geförderten Altersvorsorgevertrag (keine Riesterrente) abgeschlossen und wollen wissen, ob man solch einen Vertrag umwandeln kann in einen geförderten Riesterrentenvertrag. Theoretisch ist so etwas möglich. Man nennt so etwas "Umriestern". Praktisch muss aber Ihr Anbieter, bei welchem Sie den Vertrag abgeschlossen haben auch damit einverstanden sein. Fragen Sie bei ihm nach.
Ich würde Ihnen empfehlen sich zuvor von einem Fachmann oder Fachfrau der Verbraucherzentrale sich das Umriestern erläutern lassen, da es recht komplex ist.
Aber beachten Sie auch folgendes:
Beim Altvertrag müssen Sie beachten, dass sie bei Zahlung einer monatlichen Rente später diese nur nach dem Ertragsanteil besteuert werden. Die Riesterrente dagegen ist voll zu versteuern, da Sie ja in der Ansparphase vom Staat durch Zulagen u. ggf. durch Steuerrückerstattungen gefördert wurden.
Altverträge sehen auch die Möglichkeit einer Einmalauszahlung des Kapitals vor. Bei der Riesterrente dagegen können Sie in der Auszahlphase derzeit bis zu 30% der Summe auf einmal auszahlen lassen.
Ich würde Ihnen empfehlen einen Steuerfachmann (Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein...) vor dem Umriestern bzw. Neuabschluss eines Riestervertrages hinzuzuziehen, dieser könnte Ihnen ausrechnen was steuerlich für Sie interessanter wäre.
Sollten Sie Ihren Altvertrag kündigen, denken Sie daran, dass der Rückkaufwert meist geringer ausfällt als das was Sie bisher eingezahlt haben.
Lieber dann, wie bereits durch Peter genannt wurde, den Vertrag "Beitragsfrei" stellen lassen.
Ich hoffe Ihnen die Antwort gegeben zu haben.
schauen Sie hierzu im Veranstaltungskalender Ihrer örtlichen VHS oder unter www.altersvorsorge-macht-schule.de
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