Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Riskant oder unkompliziert; Hinzuverdienst über Werksvertrag bei voller EM Rente

von Faltenrock04.03.2019 | 15:40
112 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, seit 8 Jahren erhalte ich (jeweils immer befristet auf 3 Jahre) eine volle EM Rente auf Grund des verschlossenen Arbeitsmarktes (Arbeitsmarktrente). Ein Grad der Behinderung von 50 wurde mir zuerkannt. Werde in diesem Jahr 60 und kann im Februar 2021 in die Schwerbehindertenrente wechseln. Nun meine Frage: ich könnte als geringfügig beschäftigt (450 Euro im Monat bzw. 6300 Euro im Jahr) und ganz geringer Stundenzahl in der Woche als Honorar über einen Werksvertrag hinzuverdienen. Kann ich das tun oder sezte ich damit meine Rente aufs Spiel, bzw. was könnte auf mich zukommen und was muß ich beachten.?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Faltenrock,

prinzipiell dürfen Sie die Tätigkeit annehmen. Ob dies in Ihrem Fall eine Überprüfung auslöst, kann hier im Forum nicht beurteilt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Ritchieam 04.03.2019 | 16:59
Hallo, es gibt kein Spiel mit der Rente ( nur Kinder soielen ). Klar darfst du hinzuverdienen. Es kommt immer darauf an warum du die Erwerbsminderungsrente bekommst und was für eine Tätigkeit du nachgehst. Gruß
Faltenrockam 05.03.2019 | 09:39
Guten Tag, seit 8 Jahren erhalte ich (jeweils immer befristet auf 3 Jahre) eine volle EM Rente auf Grund des verschlossenen Arbeitsmarktes (Arbeitsmarktrente). Ein Grad der Behinderung von 50 wurde mir zuerkannt. Werde in diesem Jahr 60 und kann im Februar 2021 in die Schwerbehindertenrente wechseln. Nun meine Frage: ich könnte als geringfügig beschäftigt (450 Euro im Monat bzw. 6300 Euro im Jahr) und ganz geringer Stundenzahl in der Woche als Honorar über einen Werksvertrag hinzuverdienen. Kann ich das tun oder sezte ich damit meine Rente aufs Spiel, bzw. was könnte auf mich zukommen und was muß ich beachten.?
Hallo, es gibt kein Spiel mit der Rente ( nur Kinder soielen ). Klar darfst du hinzuverdienen. Es kommt immer darauf an warum du die Erwerbsminderungsrente bekommst und was für eine Tätigkeit du nachgehst. Gruß
Das ist mir zu ungenau. Es wäre schön wenn sich meine Frage ein Experte annehmen würde. Danke
Ehrliche Antwortam 05.03.2019 | 12:53
Wenn Sie eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufnehmen wollen, teilen Sie dies im Vorfeld der Aufnahme Ihrem zuständigen Rententräger mit. Dieser wird dann prüfen, ob die Tätigkeit Einfluss auf Ihre volle Erwerbsminderungsrente hat und Ihnen dies entsprechend mitteilen. Mutmaßungen hier im Forum helfen Ihnen da nicht weiter.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026