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Experten-Antwort

Riskiere ich meine EU Rente?

von snace103.09.2013 | 16:13
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5 Antworten

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Ich möchte zunächst alle Forenmitglieder herzlich begrüßen und mir einen Rat einholen wollen, denn das Problem bereitet mir schlaflose Nächte. Ich bin wegen einer Krebserkrankung bis einschließlich März 2014 100% EU berentet; bin jedoch nicht gekündigt (Privates Unternehmen); heißt mein Arbeitsvertrag ruht. Kurz vor der Berentung wurde mir die Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt (was mein Chef natürlich nicht weiß). Grund war, dass ich in diesem Unternehmen mit meiner ausgeprägten Depression und Überforderung totunglücklich war und deshalb die Teilhabe arbeitsleben beantragt wurde. Nun hätte sich meine Angestelltenposition in einem Gespräch mit dem Chef über meine berufliche Zukunft nach der Auszeit vermeintlich deutlich verbessert, was mich bestärkt hatte, vielleicht doch ab April wieder dort arbeiten beginnen zu können. Zwischendurch eröffnete mir der Chef, dass er nun doch einen "Glücksgriff" mit einem anderen gemacht habe, (ja auch wegen meiner Erkrankung) und ich nun maßlos enttäuscht bin. Ich habe meine Enttäuschung in seiner Eröffnung nicht angesprochen und meinte, dies erst einmal in mir setzenlassen zu müssen. Ihn scheint dieses wie ich meine No-Go nicht sonderlich zu interessieren und hätte mich stattdessen gerne bei künftigen 8 wöchentl. Besprechungen mit dem "Glücksgriff"dabei. Ich würde nun dieses unmögliche Verhalten dem Chef sanft mitteilen wollen, riskiere bei diesem Menschen womöglich aber die Kündigung (bin ja eigentlich schon überflüssig). Was ich erhoffe erfahren zu können wäre: riskiere ich mit einer Kündigung seitens dem AG meine Rente mit Rentenzahlungen? Denn ich habe irgendwo mal gehört, dass ich arbeitsvertraglich keine Änderungen herbeiführen darf, denn damit würde ich eben dieses riskieren? Ich bitte um eine sachkundige Meinung Vielen Dank snace1

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.09.2013 | 16:29

Hallo snace1,

Ihre Rente wird wie bewilligt weitergezahlt.

Ob und inwieweit Ihr Arbeitverhälltnis während dieser Zeit ruht oder gekündigt werden kann, ergibt sich aus Ihrem Arbeitsvertrag.

4 Antworten

snace1am 03.09.2013 | 17:12
Vielen Dank für die rasche Antwort. Wenn ich gekündigt werden sollte, dann muß ich die Rentenversicherung wohl sofort darüber informieren? Die Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rentenversicherung ruht seither. Dort werde ich die Wiederaufnahme wohl auch dann sofort einleiten müssen? Snace1
Schadeam 03.09.2013 | 17:17
Das hängt davon ab, wie es weitergeht. Halten Sie sich weiterhin für erwerbsgemindert und beantragen die Rentenverlängerung, interessiert es bei der DRV keinen, ob noch ein Arbeitsverhältnis existiert. Geht es hingegen im Frühjahr 2014 um LTA, wäre es für den weiteren Fortgang schon wichtig zu wissen, ob es im Betrieb Alternativen gibt oder ob ein neuer job woanders gefunden werden muss.
Frau Hahnenkammam 03.09.2013 | 21:10
Risiiikoooooo, Risiikooooo Machen Sie das beste draus. Es sind ja so und so bald wahlen, dann werden die Karten neu gemischt. Vielleicht bekommen Sie dann ein besseres Blatt. Ich wünsche es Ihnen.
Schadeam 03.09.2013 | 22:02
Was soll den die Bundestagswahl an dieser Problematik ändern? Erstens wird es bis zum Ende der Zeitrente im März wohl kaum neue Gesetze geben - das ist die Zeit definitiv zu kurz. Zweitens hat die Frage ob der AG nun kündigt oder nicht wohl kaum was damit zu tun, ob nun CDU, SPD, Grüne oder Linke regieren. Keine Partei wird dem AG im Zweifel eine Kündigung verbieten können.
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