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Experten-Antwort

rückdatierung rentenbeginn

von Naumann Mario25.03.2014 | 07:24
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meine frage, ist es möglich das meine erwerbsmminderungsrente rückdatiert wird, wenn die KK mich damals aufgefordert hat einen rehaantrag zu stellen. ,der allerdings damals abgelehnt wurde und nur durch meinen widerspruch erst genehmigt wurde, weil ich mein leistungsbild selber ergründen wollte, hab ich eine Chance , das mein beginn der erwerbsminderungsrente weiter nach vorn (rentenantrag jetzt) geschoben wird ? ich hoffe ihr könnt mir helfen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Naumann,

bei der Bearbeitung des Reha-Antrags beziehungsweise bei Abschluss der Rehabilitationsmaßnahme wurde geprüft, ob und gegebenenfalls ab wann bei Ihnen Erwerbsminderung vorliegt.

Um Ihren Reha-Antrag in einen Rentenantrag umdeuten zu können, muss die Erwerbsminderung spätestens bei Abschluss der Leistung zur Teilhabe vorgelegen haben. Als Abschluss der Maßnahme ist der Tag der - ggf. auch vorzeitigen - Entlassung aus der Behandlungsstätte anzusehen.

Unerheblich ist, ob dem Rentenversicherungsträger bei Abschluss der Maßnahme schon bekannt war, dass Erwerbsminderung vorliegt oder ob die Feststellung erst nachträglich getroffen wird. Ergibt sich jedoch, dass die Erwerbsminderung erst nach Abschluss der Maßnahme eingetreten ist, kann der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht als Rentenantrag gelten.

Wann die Erwerbsminderung bei Ihnen eingetreten ist, ist aus der Frage leider nicht ersichtlich.

Da Sie in Ihren Gestaltungsrechten von Ihrer Krankenkasse offensichtlich eingeschränkt wurden, können Sie nicht ohne Zustimmung der Krankenkasse den umgedeuteten Antrag zurücknehmen oder einen späteren Rentenbeginn wählen.

Die Krankenkasse hat bei ihrer Entscheidung über die Fortführung des Rentenverfahrens Ermessen auszuüben. Hierbei wird sie auch berücksichtigen, ob die Umdeutung des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe in einen Rentenantrag für Sie zu rechtlichen Nachteilen führen könnte.

Wir bitten Sie deshalb, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

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