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Rückerstattun der Rentenbeiträge

von younes24.06.2010 | 10:06
1513 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich bin marokkanischer Staatsbürger und habe 10 Jahre in deutschland gelebt und Rentenbeiträge gezahlt. Jetzt lebe ich seit 2 Jahren in Belgien und arbeite dort. Kann ich meine in Deutschland eingezahlten Rentenbeiträge zurückerstattet bekommen? Wenn ja, welcher Antrag sollte ich dafür ausfühlen? Danke.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Antwort von "tuff" wird zugestimmt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Es bleibt bei unserer Zustimmung zu "tuff`s" Antwort. "Tschacka´s" Ausführungen sind zwar nicht falsch, ändern aber an der Grundaussage nichts, dass eine Beitragserstattung aus dem angegebenen Grund ausgeschlossen ist.

5 Antworten

Öhaam 24.06.2010 | 10:28
Da ein Sozialversicherungsabkommen besteht wenden Sie sich bitte direkt an die deutsche Verbindungsstelle für Marokko: ehem.Arbeiter: DRV SChwaben 0821/500-0 ehem.Angest: DRV Bund 030/865-0
younesam 24.06.2010 | 10:44
also in der Zeit war ich als Student und habe nur als Aushilfe immer gearbeitet (Studentenjobs). Soll ich mich trotzdem an die besagten Adressen wenden? und auch wenn ich jetzt nicht nach Marokko zurück bin sondern nach Belgien?
tuffam 24.06.2010 | 11:34
Solange Sie sich im EWR aufhalten ist eine Erstattung ausgeschlossen.
Arnoldam 24.06.2010 | 13:48
Und wenn überhaupt , wird auch immer nur der von ihnen entrichtete Beitragsanteil erstattet und niemals der den ihr Arbeitgeber für Sie entrichtet hat ( also der Arbeitgeberanteil am Rentenversicherungsbeitrag verbleibt immer bei der RV !
Tschackaam 24.06.2010 | 17:13
Hallo Younes, ich gehe davon aus, dass Sie (wenn überhaupt angemeldet) eh nur auf Minijob-Basis gearbeitet haben, da werden sowieso keine Beiträge erstattet!!! Sie haben sicher nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet ;-))) Also jetzt rufen Sie einfach mal bei den o.g. Stellen an und lassen sich einen Versicherungsverlauf zuschicken (auch nach Belgien) aber tel. können Sie die Adresse nicht angeben, da müssen Sie schon hinschreiben :-) Und vor allem halten Sie bitte Ihre Sozialversicherungsnummer bereit (sofern Sie eine haben!) ohne die gibt's gar nix... LG Tschacka
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