Sie können sich die Beiträge erstatten lassen und die Zeiten sind rentenrechtlich weg. Sie können sie aber umwandeln lassen, in freiwillige Beiträge, und sie zählen zur Wartezeit für eine spätere Rente. Da diese wichtige Entscheidung von mehreren Faktoren abhängt, wie z.B. Alter, welche Beiträge bereits gezahlt, bereits Anspruch auf EM-RT usw. sollten Sie sich konkret bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen!