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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo,
auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge haben die Leistungsempfänger die gesamten Beiträge zur KV und PV alleine zu tragen. Somit sind auch auf die VBL-Rente Beiträge zu entrichten. Was mich erstaunt ist, dass Ihre Mutter erst jetzt von der VBL aufgefordert wird.
Grundsätzlich steht Ihnen bzw. Ihrer Mutter der Weg des Rechtsmittels jederzeit offen. Die Rückforderung dürfte aber rechtens sein, so dass ein Widerspruch wenig Erfolg haben dürfte.
Fragen Sie aber auf jeden Fall nach, warum dies erst jetzt festgestellt wurde.
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