Hallo Horst,
natürlich können überzahlte Rentenbeträge zurückgefordert werden. Aber es muss im Rückforderungsbescheid auch geprüft werden, ob eine Rückforderung gesetzlich zulässig ist.
Es wäre zu empfehlen, dass Sie mit den Bescheiden über die Nachzahlung und über die Rückforderung in eine Beratungsstelle der Rentenversicherung gehen und dies prüfen lassen. Ggfs. kann vor Ort auch gleich ein Widerspruch aufgenommen werden, falls die Rückforderung nicht zutreffend ist.