Hallo Candymann,
Antragsformulare erhalten Sie nicht nur direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger, sondern auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen und den gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation. Außerdem können Sie Ihren Antrag auch bei den gesetzlichen Krankenkassen und den Versicherungsämtern stellen. Alle genannten Stellen sind Ihnen auch gern beim Ausfüllen der Formulare behilflich.
Als weitere Möglichkeit bietet Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung die Antragsformulare in Ihrem Internetportal unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Formularcenter unter dem Stichwort Rehabilitation an.
Die im Rahmen der Antragstellung geäußerten Wünsche , z. B. hinsichtlich einer bestimmten Rehabilitationseinrichtung werden selbstverständlich bei der Entscheidung berücksichtigt.
Sollte bei Ihnen eine Leistung zur Teilhabe in Form einer medizinischen Rehabilitation über die Rentenversicherung erforderlich und erfolgversprechend sein, wird durch den Ärztlichen Dienst des Rentenversicherungsträgers die geeignete Rehabilitationseinrichtung - unter Beachtung aller medizinischer Einschränkungen - ausgewählt.
Hierbei ist durch das interne Qualitätssicherungsprogramm der Rentenversicherung sowie den Einsatz von Qualitätsmanagementsystemen gewährleistet, dass die Durchführung der Rehabilitation auf höchstem Qualitätsniveau erfolgt.
Grundsätzlich sind hierbei auch die persönlichen Verhältnisse der Versicherten, deren Bedarf und Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Angemessenen Wünschen der Versicherten (Ort, Termin oder Wunsch nach gemeinsamer Heilbehandlung) sollten hierbei entsprochen werden.
Der Rentenversicherungsträger jedoch auch verpflichtet, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Auswahl der Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistung sowie der Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen zu beachten.