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Experten-Antwort

Rückkehr in die GKV

von Wolfgang Seemann02.12.2015 | 12:51
1321 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich arbeite seit fast 30 Jahren als Selbständiger und habe Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit und aus Vermietungen. Allerdings erreiche ich nicht die Einkommensgrenzen die hier angegeben sind: "Versicherungspflichtig in der GKV sind Arbeitnehmer, die 2014 im Jahresschnitt bis zu 4.462,50 Euro pro Monat (53.550 Euro im Jahr) brutto verdienen. Ausnahme: Wer schon Ende 2002 privat krankenversichert war, für den liegt die für die Rückkehr in die GKV entscheidende Grenze bei nur 4.050 Euro im Monat." Meine Frage: Bin ich also prinzipiell wieder berechtigt in die GKV zurückzukehren? Wenn ja, was müsste ich dann beachten? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Freundliche Grüße Wolfgang Seemann

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.12.2015 | 14:10

Sehr geehrter Herr Seemann,

Sie sollten Sie sich mit Ihren Fragen an eine gesetzliche Krankenkasse wenden.

5 Antworten

Falsches Forum am 02.12.2015 | 13:05
Stellen Sie Ihre Frage zur Krankenversicherung doch bitte in einem Forum der Krankenversicherung: http://www.aok-business.de/tools-service/expertenforum/
Herz1952am 02.12.2015 | 13:15
Fragen Sie doch am besten bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl nach, unter welchen Bedingungen Sie in die GKV wechseln können. Es kommt u.a. auch auf Ihr Alter an.
Robam 02.12.2015 | 13:57
Wenn Sie eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit ausüben unterliegen Sie nicht der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Die Einkommensgrenzen, die Sie nennen, gelten für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die dann bei Überschreiten der Grenzen nicht mehr der Krankenversicherungspflicht unterliegen.
Wolfgang Seemannam 02.12.2015 | 14:12
Ok. Schon geschehen. Danke.
Shariwariam 04.12.2015 | 22:47
Da Sie seit 30 Jahren selbstständig sind, gehe ich mal davon aus, dass seit dem auch die PKV vorhanden ist. Nach dem Sozialgesetzbuch darf man nicht über 55 Jahre alt sein UND muss in den letzten 5 Jahren in der GKV versichert gewesen sein. Ergo: Wer 55 Jahre und älter ist, dem ist der Weg in die GKV versperrt. Egal, ob zukünftig auch einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen würde. Und wie schon erwähnt, fehlt auch die 2.Voraussetzung.... die letzten 5 Jahre in einer GKV.
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