Hallo Rainer K.,
die Befreiung von der Versicherungspflicht als Handwerker erfolgte nur für diese Tätigkeit. Es ist eine dauerhafte Befreiung, die gar nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte. Sie werden somit erst mit der Aufnahme der abhängigen Beschäftigung wieder rentenversicherungspflichtig.