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Experten-Antwort

Rückkehr nach gescheitertem Arbeitsversuch in EMR?

von HerrFuchs10.05.2014 | 09:12
2307 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Wie soviele hier beziehe auch ich eine Arbeitsmarktrente. Also eine volle EMR auf Zeit. Nun möchte ich versuchen, eine Teilzeitstelle (4 Stunden pro Tag 5 Tage die Woche. Also 20 Wochen pro Woche) eine leichte Tätigkeit auszuüben, welche ich mir zutraue. Nach meinem Rentenbescheid, würde mir dann die volle EMR auf eine halbe gekürzt. -Stimmt das so??? Nun zur Frage: -Angenommen, ich packe diesen Teilzeitjob nur für 1 Jahr, und würde danach gekündigt bzw. mein Zeitvertrag läuft ab. Falle ich dann in ALG1 oder wieder zurück zur Arbeitsmarktrente? -Was, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen kündige, und den Job aufgebe? Muß ich dann neuen REntenantrag stellen oder falle ich in ALG1 oder wieder in die Arbeitsmarktrente? Wie verhält es sich also, wenn man es versuchen möchte, doch wieder in die Arbeitswelt auf Teilzeit zurückzukehren, obwohl die Gefahr besteht zu scheitern??? Vielen lieben Dank an alle! fuchs

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Als Bezieher einer sogenannten Arbeitsmarktrente sind sie genaugenommen aus medizinischer Sicht nur teilweise erwerbsgemindert. Ihr Leistungsvermögen wurde aus ärztlicher Sicht auf drei bis sechs Stunden täglich geschätzt. Sie haben die Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, weil sie keinen Arbeitsplatz innehatten, der ihrem Leistungsvermögen gerecht wird und der Teilzeitarbeitsmarkt für sie verschlossen zu sein scheint. Nehmen sie eine Teilzeitstelle von 3 bis 6 Stunden an, dann widerlegen sie selbst die Vermutung, dass der Teilzeitarbeitsmarkt für sie verschlossen ist.

Versicherte, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen eines verschlossenen Arbeitsmarktes beziehen, haben hierauf (auch dem Grunde nach) keinen Anspruch mehr, sobald sie auf einem Teilzeitarbeitsplatz - entsprechend ihres Leistungsvermögens oder aber auf Kosten ihrer Gesundheit - mit einer Arbeitszeit von mindestens 3 Stunden täglich tatsächlich tätig sind. Es besteht dann ab Aufnahme der Beschäftigung aufgrund des festgestellten Leistungsvermögens lediglich ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Einkünfte aus der Beschäftigung sind nach § 96a SGB 6 zu berücksichtigen. Die Hinzuverdienstgrenzen bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind jedoch höher als bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Sollten sie die Beschäftigung nach einem Jahr verlieren, trifft wieder die Vermutung des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes zu. Zu beachten ist jedoch folgendes:

Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes, die zwischenzeitlich wegen der Ausübung einer (Teilzeit-)Beschäftigung weggefallen war, beginnt nach Beendigung dieser Beschäftigung erst mit Beginn des siebten Kalendermonats.

Dieser zeitliche Zwischenraum dürfte dann jedoch durch den evtl. Anspruch auf Arbeitslosengeld aus der Teilzeitbeschäftigung ausgeglichen werden. Bitte informieren sie sich darüber bei ihrer Agentur für Arbeit.

In jedem Fall müssen sie uns den Verlust der Teilzeitstelle mitteilen, damit die Deutsche Rentenversicherung die erneute Prüfung des Anspruchs auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung einleiten kann.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Dauer der Überprüfung der Restleistungsfähigkeit durch eine Begutachtung geht niemals zu Lasten des Rentenantragstellers. Ggfs. wird die Rente rückwirkend erbracht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

11 Antworten

Annetteam 10.05.2014 | 12:51
lieber herr fuchs, ich bin kein experte und auch neu hier. aber, es gibt genauso viele leute hier, die eben keine volle rente mehr bekommen z.b. nach einem Folgeantrag, obwohl sie sich nicht in der lage fühlen regelmäßig 4 std am tag zu arbeiten. ich denke, falls sie es nicht durchhalten und sie stellen dann erneut einen antrag, wären sie für die rentenversicherung ein gefundenes fressen für eine ablehnung. ihr geplanter versuch ist sehr löblich, zumal ja oft die rente nicht mehr ist als alg2 und man sich unabhängig davon, auch danach sehnt am berufleben wieder teilnehmen zu können.... aber ich denke, was einmal weg ist in der heutigen zeit, bleibt auch weg. meiner meinung nach, werden sie falls es doch nicht auf dauer funktioniert ins harz4 fallen anschließend wg. evtl. "nicht vermittelbar" ins sozialgeld rutschen. ich wünsche ihnen sehr, dass sie die schlimmen krankheitsjahre hinter sich haben und ihnen ihre gesundheit nicht nochmal steine in den weg legen wird. wenn sie das genau wissen, dann starten sie nochmal neu. das wäre wunderbar. schade eigentlich, dass man an der bürokratie und den gesetzen bitter scheitern kann, wenn man "testen" möchte was der körper noch auszuhalten vermag. versuchen sie es doch erst einmal mit weniger stunden (unter 3 ) und testen so relativ risikolos ihr leistungsvermögen. ich selbst bin vor jahren leider schon daran gescheitert. krankenscheine in fast regelmäßigen abständen mögen weder arbeitgeber noch kollegen. freiwillig würde ich mich diesem elenden druck nicht mehr aussetzen wollen, das macht kränker als man sowieso schon ist. viel glück! mfg annette
Annetteam 10.05.2014 | 21:43
:-) ich würde auch ihnen, lieber groko, gerne einen rat geben, nur leider werden zu diesem studium nur die härtesten zugelassen. liebe grüße annette
?am 11.05.2014 | 11:03
:-) ich würde auch ihnen, lieber groko, gerne einen rat geben, nur leider werden zu diesem studium nur die härtesten zugelassen. liebe grüße annette
Die härtesten Weicher? Du bist doch der Zweitnik vom Herzchen.
GroKo Mau... halten...
GroKoam 11.05.2014 | 14:03
Die härtesten Weicher? Du bist doch der Zweitnik vom Herzchen.
groko, warum sind sie hier? sind sie erwerbsminderungsrentner? haben sie erfolgreich geklagt? oder hatten sie das glück vor jahren viel unbürokratischer an ihr recht zu kommen? geht es ihnen schlecht oder sind sie körperlich gesund? sie könnten meine intelligenz vielleicht mit ihren erfahrungen mit der drv locker schlagen und ich wäre ihnen sogar dankbar dafür. annette
Sorry Anette Du bist unschlagbar.
Annetteam 11.05.2014 | 12:43
:-) ich würde auch ihnen, lieber groko, gerne einen rat geben, nur leider werden zu diesem studium nur die härtesten zugelassen. liebe grüße annette
Die härtesten Weicher? Du bist doch der Zweitnik vom Herzchen.
groko, warum sind sie hier? sind sie erwerbsminderungsrentner? haben sie erfolgreich geklagt? oder hatten sie das glück vor jahren viel unbürokratischer an ihr recht zu kommen? geht es ihnen schlecht oder sind sie körperlich gesund? sie könnten meine intelligenz vielleicht mit ihren erfahrungen mit der drv locker schlagen und ich wäre ihnen sogar dankbar dafür. annette
Steppenwolfam 11.05.2014 | 15:02
Groko Anette hat dir eine Frage gestellt!! Also nicht ausweichen sondern antworten! MfG Der mit dem Wolf tantz!
GroKoam 11.05.2014 | 15:38
Ich bin weder Rentner noch habe Ich geklagt. Ist das Antwort genug Wolfie
Annetteam 11.05.2014 | 20:30
ok, ja das ist antwort genug. sollte es ihnen, so wie uns allen hier, gesundheitlich auch nicht gut gehen, dann alles gute für sie groko! mfg annette
Annetteam 12.05.2014 | 12:20
beginnt die rente in dem fall dann, nach erneutem antrag UND nach erneuter überprüfung der restleistungsfähigkeit (gutachten)? mfg annette
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