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Experten-Antwort

Rückkehr von PKV zu GKV aufgrund unerwarteter Kosten

von Dionysos12.03.2020 | 12:22
396 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag liebe Experten, ich bin seit 12.2019 privat Krankenversichert und bereue diesen Schritt zutiefst. In meinen Abrechnungen ist mir nämlich aufgefallen, dass meine monatlichen Abgaben für Lohnsteuer und Soli durch den Wechsel deutlich angestiegen sind. Diese Kosten wurden mir von meinem Berater leider nicht genannt, sodass alle Rechnungen, wie ich für die höheren Beiträge im Alter ansparen kann nur noch mit sofort deutlich höherem finanziellen Aufwand funktionieren. Ich habe auf Ihrer Seite folgenden Artikel gefunden: https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/private-krankenversic… Aktuell verdiene ich 5477€ brutto im Monat, erhalte Urlaubsgeld nach der Formel (3xMonatsbrutto x0,5/65x30) und Weihnachtsgeld (Monatsbrutto x 0,55). Ich kann meinen Vertrag von 40h auf 36h reduzieren. Dadurch würde ich beispielsweise ab Mai nur noch 4929€ brutto verdienen. Mit den festen Zusatzzahlungen wäre ich dann bei 67468€ im Jahr. Verstehe ich es richtig, dass, wenn ich nun zusätzlich ab Mai monatlich 615€ in in eine Bruttoumwandlung/betriebliche Altersvorsorge stecken würde, ich wieder unter der Bemessungsgrenze landen würde? Würde es ausreichen diesen Einschnitt für Mai und Juni vorzunehmen? Und ich habe für dieses Jahr ab 07.2020 noch eine Gehaltssprung vertraglich zugesichert. Würde dieser mit einberechnet werden, wenn ich mein Gehalt zum Mai reduzieren würde? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen, da ich mir schwer tue die genannten Regeln und Beispiele auf meinen exakten Fall anzuwenden. Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße D

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dyonisos,

auch wenn auf der Seite ihre-vorsorge.de ein Artikel zu dem genannten Thema veröffentlicht wurde, heißt das leider nicht, dass Ihre konkrete Frage, die eindeutig das Recht der Krankenversicherung (und nicht der Rentenversicherung) betrifft, von uns Experten der Rentenversicherung beantwortet werden kann.

Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Träger der gesetzlichen Krankenkasse - eventuell an die Krankenkasse, bei der Sie vor Wechsel in die private Krankenversicherung versichert waren.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

Rente_Suchenderam 12.03.2020 | 14:56
Und/oder an einen Steuerberater. @dyonisos: Fest steht aber auch jetzt schon, dass Ihre Aussage (Zitat Beginn) "In meinen Abrechnungen ist mir nämlich aufgefallen, dass meine monatlichen Abgaben für Lohnsteuer und Soli durch den Wechsel deutlich angestiegen sind" (Zitat Ende) nicht stimmt. Ihre Steuerabgaben bestimmen sich zunächst immer aus dem Bruttogehalt, und das haben Sie durch den Wechsel ja nicht geändert. Nur im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung können sich nachher im Steuerbescheid gewisse Unterschiede ergeben, da Sie in den Vorsorgebeiträgen bei GKV oder PKV natürlich die entsprechenden Unterschiede eintragen (was im Ergebnis aber nur zum Tragen kommt, wenn nicht sowieso in beiden Fällen die entsprechenden Vorsorge-Höchstbeiträge deckelnd wirken). Ich führe das nicht weiter aus, da Sie hier ja wirklich im falschen Forum sind. Zu verstehen ist allerdings nicht, dass Sie sich den schwerwiegenden Schritt so schlecht überlegt haben, und erst jetzt (scheinbare ?) Probleme feststellen. Grüße
Susiam 12.03.2020 | 15:13
Ja, ein vertraglich vereinbarter Gehaltssprung wird auch in Teilzeit umgesetzt. Wird dann halt entsprechend den vereinbarten Stunden angepasst/runter gerechnet.
W°lfgangam 12.03.2020 | 19:54
Hallo Dionysos, bedenken Sie, dass Sie im Alter bei hohen Altersversorgungseinkünften (gesetzliche Rente, betrieblich und/oder private Altersrente, Direktversicherungen …) als privat Versicherte generell finanziell sogar besser gestellt sein können, als 'nur' gesetzlich Krankenversicherte. Warum: - kein Abzug von rd. 11 % bei der gesetzlichen Renten + obendrauf auch noch ein Zuschuss von 7,75 % der Rente. Macht bei 'durchschnittlich guter' Rente von 2000 € rd. 375 € 'extra' Auszahlungsbetrag, - kein Abzug von 18 % bei den betrieblichen/privaten Altersversorgungen, macht bei vielleicht 1000 € auch hier rd. 150 € 'extra' Auszahlungsbetrag. In Summe kommen da Mehrbeträge von 500+ € zustande, mit denen Sie locker Ihre PKV finanzieren können. Und, dass Sie mehr Steuerabzüge habe, da Ihnen vom AG keine Abzüge für die gesetzlichen SV-Beiträge gegengerechnet werden können, ist doch klar. Aber, die PKV-Beiträge können Sie doch auch als ‚Freibetrag‘ bereits in die mtl. Steuerberechnung beim AG einfließen lassen ...oder nach Jahresablauf über die ESt-Erklärung geltend machen, in Summe werden Sie steuerlich nicht besser/schlechter behandelt, als GKV-Versicherte. Zielsichere Informationen erhalten Sie natürlich bei Ihrer (letzten) gesetzlichen Krankenkasse (Rückkehrvoraussetzungen), zur Beitragspflicht/Zuschuss ein wenig von Ihrer DRV, speziell zur steuerrechtlichen Seite von den dazu zugelassen Personen/Organisationen. Begehen Sie keinen wirklichen Fehler, nur weil Sie sich diesmal nicht richtig informiert haben! Gruß w.
Icham 12.03.2020 | 19:26
Hallo. Du kommst nur in die GKV wenn Du versicherungpflichtig in der GKV wirst. Dazu mußt Du unter der Versicherungpflichtgrenze verdienen.Das sollte Dein Lohnbüro wissen. Wenn Du versicherungspflichtig wirst kannst Du die PKV innerhalb von 2 Monaten ohne Frist kündigen.
Siehe hieram 12.03.2020 | 21:21
Zitat von W°lfgang anzeigen
W°lfgang schrieb

Hallo Dionysos,

bedenken Sie, dass Sie im Alter bei hohen Altersversorgungseinkünften (gesetzliche Rente, betrieblich und/oder private Altersrente, Direktversicherungen …) als privat Versicherte generell finanziell sogar besser gestellt sein können, als 'nur' gesetzlich Krankenversicherte.

Warum:

- kein Abzug von rd. 11 % bei der gesetzlichen Renten + obendrauf auch noch ein Zuschuss von 7,75 % der Rente. Macht bei 'durchschnittlich guter' Rente von 2000 € rd. 375 € 'extra' Auszahlungsbetrag,

- kein Abzug von 18 % bei den betrieblichen/privaten Altersversorgungen, macht bei vielleicht 1000 € auch hier rd. 150 € 'extra' Auszahlungsbetrag.

In Summe kommen da Mehrbeträge von 500+ € zustande, mit denen Sie locker Ihre PKV finanzieren können.

Und, dass Sie mehr Steuerabzüge habe, da Ihnen vom AG keine Abzüge für die gesetzlichen SV-Beiträge gegengerechnet werden können, ist doch klar. Aber, die PKV-Beiträge können Sie doch auch als ‚Freibetrag‘ bereits in die mtl. Steuerberechnung beim AG einfließen lassen ...oder nach Jahresablauf über die ESt-Erklärung geltend machen, in Summe werden Sie steuerlich nicht besser/schlechter behandelt, als GKV-Versicherte.

Zielsichere Informationen erhalten Sie natürlich bei Ihrer (letzten) gesetzlichen Krankenkasse (Rückkehrvoraussetzungen), zur Beitragspflicht/Zuschuss ein wenig von Ihrer DRV, speziell zur steuerrechtlichen Seite von den dazu zugelassen Personen/Organisationen.

Begehen Sie keinen wirklichen Fehler, nur weil Sie sich diesmal nicht richtig informiert haben!

Gruß

w.

Das ist überhaupt nicht klar! Es gibt bei den Abrechnungen ein Steuerbrutto und (begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenzen) ein SV-Brutto. Bei dem Steuerbrutto werden weder gesetzliche noch private Krankenversicherungen berücksichtigt, da geht 'volle Pulle' das Bruttogehalt mit rein (sofern nicht gekürzt um Direktversicherungen oder andere steuerfreie Zuschläge oder Erstattungen oder ähnliches). Und netto ist der Betrag pro Monat sogar zunächst erst einmal höher als zuvor (mit GKV), da die Kranken/Pflegekasse nicht bereits abgezogen wird, sondern der 'Eigenanteil' mit ausbezahlt wird, wie auch der Zuschuss des Arbeitgebers, der an den Arbeitnehmer bezahlt wird. Von dem Nettogehalt muss dann aber ja eben noch an die PKV überwiesen werden. Und auch beim sogenannten 'Jahresausgleich', der vom AG im Dezember gemacht werden kann, geht es nur um die Jahreskorrektur/Verteilung von Sonderzahlungen/Urlaubsgeldern, bei denen auch die SV-Beiträge nicht anders berücksichtigt werden, als bei der monatlichen Abrechnung. Lediglich der von Ihnen angesprochen 'Freibetrag' auf der Lohnsteuerkarte kann evtl. vorzeitig die Steuerlast dann senken (zukünftige Direktversicherungsüberlegungen mal außenvor gelassen) Direktversicherung, ansonsten passiert das mit der Steuererklärung. @Dionysos: Der Zuschuss des AG zur (privaten) KV/PV sollte übrigens als "steuerfreier Zuschuss" auf der Abrechnung erscheinen. Vielleicht liegt hier "ein Fehler" in der Abrechnung? Weil der Zuschuss auf das Brutto drauf gerechnet und dann doch voll versteuert wird?? Das sollten Sie auch noch einmal prüfen. Im Zweifelsfall sollten Sie zu diesem Steuerthema aber bitte auch noch mal Ihren Steuerberater befragen!
Siehe hieram 12.03.2020 | 21:24
korrektur: Lediglich der von Ihnen angesprochen 'Freibetrag' auf der Lohnsteuerkarte kann evtl. vorzeitig die Steuerlast dann senken (zukünftige Direktversicherungsüberlegungen mal außenvor gelassen) [streiche hier:Direktversicherung], ansonsten passiert das mit der Steuererklärung. der Satz heißt also korrekt: Lediglich der von Ihnen angesprochen 'Freibetrag' auf der Lohnsteuerkarte kann evtl. vorzeitig die Steuerlast dann senken (zukünftige Direktversicherungsüberlegungen mal außen vor gelassen), ansonsten passiert das mit der Steuererklärung.
suchenwiam 12.03.2020 | 21:59
Ich kann zu den Details, mangels Kenntnis, nix sagen, aber ich habe immer wieder gelesen, dass die PKV-Beiträge mit dem Alter erheblich ansteigen. Meine Konsequenz vor Jahren, nach Überschreitung der KV-BBG: freiwillig gesetzlich. Mein Status jetzt, hoffentlich bis Lebensende: KVdR.
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