Hallo RB,
sofern zu Ihrem Begehren auf Erwerbsminderungsrente weiterhin ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht anhängig sein sollte und Kostenträger der aktuell absolvierten Rehabilitationsleistung die (beklagte) DRV ist, dann wird der Rehaentlassungsbericht dem für die Klage zuständigen Gericht im Rahmen einer von der DRV abzugebenden Stellungnahme übersandt.
Ob Sie teilweise oder voll erwerbsgemindert sind, kann erst nach Auswertung aller hierfür relevanten soziamedizinischen Unterlagen und Gutachten und Auswertung der sozialmedizinischen Stellungnahme des ärztlichen Sachverständigen bzw. Gerichtsgutachters beurteilt werden.
Im Rahmen dieses Onlineforums kann diese Frage nicht abschließend geklärt werden, weshalb wir Ihnen empfehlen sich zum Stand des Verfahrens an das zuständige Sozialgericht oder den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.
Sollten die Erfolgsaussichten des Klageverfahrens gegen die DRV von Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten als negativ beurteilt werden, so steht es Ihnen frei, die Klage zurückzunehmen und bei wesentlicher Änderung oder Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes erneut Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Die für Sie zuständige DRV wird dann über einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erneut per Bescheid entscheiden
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung