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Experten-Antwort

Rücknahme Antrag volle Em und neuen auf teilweise stellen

von RB21.09.2022 | 21:23
443 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, es wurde ein Antrag auf volle EM Rente gestellt, dieser abgelehnt, Widerspruch ebenfalls, nun lief die Klage. Parallel dazu gab es eine Reha Maßnahme aufgrund derer die Dame ihr Leistungsvermögen auf über drei Stunden verbessern konnte. Was ist sinnvoller die Klage weiterlaufen zu lassen (Hinweis : Kosten für Rentenberater entstehen) oder den Antrag zurücknehmen und die teilweise beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RB,

sofern zu Ihrem Begehren auf Erwerbsminderungsrente weiterhin ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht anhängig sein sollte und Kostenträger der aktuell absolvierten Rehabilitationsleistung die (beklagte) DRV ist, dann wird der Rehaentlassungsbericht dem für die Klage zuständigen Gericht im Rahmen einer von der DRV abzugebenden Stellungnahme übersandt.

Ob Sie teilweise oder voll erwerbsgemindert sind, kann erst nach Auswertung aller hierfür relevanten soziamedizinischen Unterlagen und Gutachten und Auswertung der sozialmedizinischen Stellungnahme des ärztlichen Sachverständigen bzw. Gerichtsgutachters beurteilt werden.

Im Rahmen dieses Onlineforums kann diese Frage nicht abschließend geklärt werden, weshalb wir Ihnen empfehlen sich zum Stand des Verfahrens an das zuständige Sozialgericht oder den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

Sollten die Erfolgsaussichten des Klageverfahrens gegen die DRV von Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten als negativ beurteilt werden, so steht es Ihnen frei, die Klage zurückzunehmen und bei wesentlicher Änderung oder Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes erneut Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Die für Sie zuständige DRV wird dann über einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erneut per Bescheid entscheiden

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Ratam 21.09.2022 | 21:25
Man kann nur allgemein eine Erwerbsminderungsrente, aber nicht gezielt eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente beantragen. Sie sollten das Ergebnis des Klageverfahrens abwarten.
Valzuunam 21.09.2022 | 22:55
Die Dame kann sich im Klageverfahren auch mit der DRV einigen (im Gerichtssaal oder auf schriftlichem Wege). Vergleich heißt das Zauberwort, natürlich muss die DRV mitspielen. Am besten Sie lässt sich dazu von Ihrem Anwalt beraten. Wenn Sie keinen hat: Dr. Google weiß alles. Eine Klagerücknahme nur um sofort einen neuen Antrag zu stellen ist eigentlich immer die schlechteste Lösung (selbst aus Sicht der DRV) - außer für den Richter natürlich.
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