Das ist jedoch auch nur sinnvoll, wenn zu dem Zeitpunkt dann die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen wirklich vorliegen würden.
Bei allem Respekt, genau das prüft doch jeder gewissenhafter Berater vorher, eh er sich 'ne Std. ff. Antragsaufnahme ans Bein bindet. Weist den Antragsteller auf (fehlende) 36/60-Belegung hin, hinterfragt ggf. ältere/mögliche Leistungsfallereignisse, um 36/60 neu einzuschätzen, ansonsten gibt es eine Pro-Forma-Notiz (kein Antrag/keine Voraussetzungen weil...) für andere/geifernde Sozialleistungsträger und der Fall ist erledigt.
...Gruß
w.
Lieber Wolfgang,
genau da liegt das Problem - wir kommunalen Antragsaufnehmer wissen das, wenn wir (Zitat ehem. BfA:) 'die paar Kreuzchen' machen...!
Aber:
- ein privater Rentenberater nimmt seine Vergütung für einen sinnlosen Antrag sicher mit
- ein Versichertenältester seine Aufwandsentschädigung pro Antrag sicher auch
- ein A+B-Mitarbeiter sieht 'super Laufzeiten' für sein Haus...
Es gibt aber auch Fälle eigentlich sinnloser Anträge, in denen lediglich der Ablehner benötigt wird, weil Mitarbeiter in Jobcenter / Grundsicherungsämtern sich fachlich nicht auskennen und Sachverhalte / Umstände sich nicht erklären lassen (mangels Zeit/mangels Interesse etc.).