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Experten-Antwort

Rücknahme EMR-Antrag

von Klaus5412.05.2017 | 00:35
1750 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich habe im April 17 die Erwerbsminderungsrente beantragt und habe im Mai den positiven Rentenbescheid erhalten. Kann ich den den Antrag innerhalb der Widerspruchsfrist zurückziehen ? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.05.2017 | 08:46

Hallo Klaus54,

sofern Sie nicht von der Agentur für Arbeit oder Krankenkasse aufgefordert wurden den Antrag zustellen und Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen, können Sie Ihren Antrag jederzeit zurückziehen.

17 Antworten

Schorscham 12.05.2017 | 01:48
Sie können JEDERZEIT auf Ihre Rente verzichten. Postkarte genügt. MfG
Soschnellam 12.05.2017 | 06:38
Hallo Alleine, ein Anruf genügt und schon sind Sie Ihre EMR wieder los.
Schadeam 12.05.2017 | 07:58
Wenn Sie wieder arbeiten statt Rentner zu sein, ist das wirklich kein Problem. Sollten sie jedoch Krankengeld oder ALG erhalten, dann haben Kasse / Arbeitsamt die Mitteilung über die Rentenbewilligung auch erhalten. Die wissen also dass Sie erwerbsgemindert sind und könnten "rumzicken" - und zwar zurecht - wenn Sie weiter KG / ALG wollen. Kommt also wieder mal auf den individuellen Einzelfall an. Warum beantragt eigentlich jemand Rente weil er nicht arbeiten kann und will die Rente dann plötzlich doch nicht?
Klaus54am 12.05.2017 | 14:27
Danke für die Antworten. Ich habe festgestellt, dass ich doch noch arbeiten möchte. Auch die Bruttorente von 1.644,34 Euro ist viel zu wenig. Ich dachte das sei NETTO! Ich habe eine Zusage von einer guten Firma bekommen heute mit der Post. Nochmals Danke und ein schönes WE. Klaus54
sonneam 12.05.2017 | 13:23
was ist das denn? viele kämpfen um den erhalt einer emr. warum haben sie die emr überhaupt beantragt? haben sie jetzt festgestellt, das die emr finaziell nicht interssant ist, oder das krankengeld, arbeitslosen höher ist? kopfschüttel! vielleicht klären sie uns einmal auf!
Schorscham 12.05.2017 | 15:53
Zitat von GammelDansk anzeigen
Das ist in der Tat wenig, im Vergleich zu meinen 2.430,47 EUR Netto-Rente.;-)
Wie kriegt man eine solch fette Rente zusammen? Wieviel EP sind das denn?
Ich dachte, ich konnte in diesem Fall auf eine ausdrückliche "Ironie-Kennzeichnung" verzichten....;-) MfG
GammelDanskam 12.05.2017 | 17:25
Hm, lese hier jetzt eine Woche mit und eine Menge ist wohl glatt gelogen. Ich bin normaler Arbeitnehmer und komme auf immerhin 60T€ im Jahr. Die jährliche Renteninfo sagt ca. 2.100€ monatlich voraus, keine private Vorsorge, keine Betriebsrente. Der Hammer ist das nicht weil zukünftig ja 100 Prozent steuerpflichtig. Von daher kann ich den Klaus54 schon irgendwie verstehen, dass er weitermachen will.
Schorscham 12.05.2017 | 20:06
Zitat von GammelDansk anzeigen
Wer tatsächlich Probleme damit hat, mit über 1.500 Euro Netto-Rente auszukommen, der hat entweder jeglichen Bezug zur Realität verloren oder er will die hiesigen Mitleser provozieren und veräppeln. Und außerdem ist es seltsam, dass jemand plötzlich nicht mehr rentenrelevant erwerbsgemindert ist, nachdem er seinen Rentenbescheid gelesen hat. Deshalb nehme ich Ihre Beiträge auch nicht ernst. MfG
W*lfgangam 12.05.2017 | 20:26
Zitat von GammelDansk anzeigen
Hallo GammelDansk, wenn Sie die Rentenformel beherrschen/den aktuellen Rentenwert kennen, sind Sie auch in der Lage das auf EP zurück zurechnen - wahlweise auch in EP-Ost ;-) Und was ist an der Rente fett? Im Mittel knapp 20 % über dem Durchschnittseinkommen verdient zeugt zumindest davon, das eine gewisse/bessere Qualifikation besteht - und das sieht nicht nach Frisör-Geselle aus. Gruß w.
W*lfgangam 12.05.2017 | 20:39
Nachtrag für Klaus 54: Widerrufen Sie ihre Rente nicht/ziehen Sie die nicht zurück! Teilen Sie der DRV einfach Ihren erwarteten Hinzuverdienst mit. Dann wird Ihre jetzt festgestellte EMRT im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen begrenzt und vielleicht bleibt sogar noch ein Restrentenbetrag übrig. Ggf. erfolgt auch eine Überprüfung zum 'neuen' Leistungsvermögen' - es ist ja nicht mal gesagt, dass Sie selbst mit einer Vollbeschäftigung wieder voll erwerbsfähig sein können, rein aus Rentensicht (der kann wieder, aber voll auf Kosten der eigenen Gesundheit = ist immer noch voll EM, lass ihn doch). Und was ist in einem 1/2 Jahr, wenn Sie sich 'übernommen' haben/nichts geht mehr/der neue Arbeitgeber hat Sie gekickt? Daher, kein 'Widerruf' der Rente! Gruß w.
Franz-Josefam 13.05.2017 | 01:18
Jeder halbwegs intelligente Mitleser hat verstanden, dass der Fragesteller ein "Troll" ist. Der @W*lfgang mal wieder nicht....:-)
W*lfgangam 13.05.2017 | 19:25
...ach, wissen Sie (nicht), diese Fragen werden im aktivem Geschäft auch gestellt - nur, als scheinbar nicht Involvierter, nur Internet-Sesselpupser, bekommen Sie das natürlich nicht mit ;-) Gruß w.
Wuschel123am 11.09.2017 | 17:38
Hallo, ich bek. kein ALG1 + ALG2, kein Krankengeld ist ausgelaufen, LTA erfolglos verlaufen, EMR gestellt und was nun wovon leben? Zurück zum alten AG?
Bienemajaam 17.09.2017 | 21:47
Es ist doch komisch, dass Sie jetzt auf ein mal wieder arbeiten können!!!!!!!!!!!!!!!!Ich habe sehr lange um eine Teil EWR gekämpft weil ich dem Statt nicht auf der Tasche liegen möchte!! Sie sollten sich was schämen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Bienemajaam 17.09.2017 | 22:05
Ich gehe seit meinem 16 Jahr arbeiten und bekomme gerade mal 1400 Euro Rente obwohl ich, so glaube ich niemals schlecht verdient habe. Ich bin Baujahr 1965 und ich muss bis zu meinem 67 Lebensjahr arbeiten!! Irgendwo stimmt doch bei unserem Deutschland nichts mehr. Wenn ich meine Rente versteuern muss dann bekommt jemand der niemals arbeiten gegangen ist mehr als ich!! Das ist doch einfach nur unglaublich!!!!
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