Hallo Klaus54,
sofern Sie nicht von der Agentur für Arbeit oder Krankenkasse aufgefordert wurden den Antrag zustellen und Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen, können Sie Ihren Antrag jederzeit zurückziehen.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Hallo Klaus54,
sofern Sie nicht von der Agentur für Arbeit oder Krankenkasse aufgefordert wurden den Antrag zustellen und Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen, können Sie Ihren Antrag jederzeit zurückziehen.
Ich dachte, ich konnte in diesem Fall auf eine ausdrückliche "Ironie-Kennzeichnung" verzichten....;-) MfGDas ist in der Tat wenig, im Vergleich zu meinen 2.430,47 EUR Netto-Rente.;-)Wie kriegt man eine solch fette Rente zusammen? Wieviel EP sind das denn?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.