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Rückübertragung oder Halbwaisenrente?

von Hi_do17.02.2011 | 17:25
3172 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe Halbwaisenrente für meine beiden Kidner beantragt. Heute fidne ich heraus, dass ich mir auch meine übertragenen Punkte rückübertragend könnte. Wie finde ich heraus, was für uns oder mich besser wäre. Und warum informeirt einen nicht die Beratungsstelle über diese Möglichkeit. Danke

7 Antworten

Hi_doam 17.02.2011 | 20:15
Bei Scheidung wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Nun ist meine Expartnerin gestorben, sie hat noch keine Leistungen aus der RV erhalten. Da ich nicht wusste, dass es die Möglichkeit gibt den Versorgungsausgleich rückwandeln zu lassen, habe ich Halbwaisenrente für meine Kinder beantragt. Heute erfahre ich von der Rückübertragungsmöglichkeit, aber nur wenn keine Rentenzahlungen geleistet sind. Jetzt überlege ich halt, da es mir/uns finanziell gut geht, lieber die Rückwandlung i Anspruch zu nehmen um im Alter mehr Rente zu erhalten.
-_-am 18.02.2011 | 00:30
:P Welcher "Spezialist" hat Sie beraten? Die Anpassung findet nur statt, wenn die ausgleichsberechtigte Person eine Rente aus dem im Versorgungsausgleich erworbenem Anrecht nicht länger als 36 Monate bezogen hat (§ 37 Abs. 2 VersAusglG). Ausgleichsberechtigte Person ist Ihre verstorbene geschiedene Ehefrau. Die Anpassung im Rahmen von § 37 VersAusglG spielt im Zusammenhang mit der Rentenzahlung an Hinterbliebene keine Rolle, auch nicht die Dauer des Hinterbliebenenrentenbezugs. Die Anpassung bezieht sich nur auf eine Rente der ausgleichspflichtigen Person aus eigener Versicherung. Hinterbliebene der ausgleichspflichtigen Person haben keinen Anspruch auf Anpassung. Das bedeutet, dass mit Beginn der Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer- oder Waisenrente) aus der Versicherung der ausgleichspflichtigen Person die Anpassung wegfällt und der Malus wieder in voller Höhe zu berücksichtigen ist und ein durch die Anpassung bei der ausgleichspflichtigen Person erloschener Bonus wieder zu berücksichtigen ist. Eine Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person nach § 37 Abs. 1 S. 1 VersAusglG ist für Hinterbliebene der ausgleichspflichtigen Person auch nicht möglich, wenn bei der ausgleichspflichtigen Person selbst die Anpassungsregelung zur Anwendung kam. Die Hinterbliebenenrentenleistungen aus der Versicherung der ausgleichsberechtigten Person werden trotz erfolgter Anpassung der Rentenleistung an die ausgleichspflichtige Person weiterhin nach Maßgabe der rechtskräftigen Entscheidung über den Versorgungsausgleich gezahlt, d. h. unter Berücksichtigung des Bonus. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Hi_doam 18.02.2011 | 07:55
Beraten hat mich eine Rentenstelle pers. als erstes und nach Herausfinden der möglichen Rückführung eine Mitarbeiterin der Service-Hotline. Wieder mal Servicewüste. Danke der § hat mir weiter geholfen.
-am 18.02.2011 | 09:31
Die Auskunft von -_- ist korrekt.
Hi_doam 19.02.2011 | 15:26
Bei erneuten Anruf gestern morgen war dem Mitarbeiter durchaus diese Möglichkeit bekannt. Der erste pers. Besuch bei einer Beratungsstelle mit Termin wäre die Möglichkeit gewesen mich umfassend aufzuklären. Und die erste telefonische Nachfrage war inhaltlich genau zu verstehen, die Dame kannte diese Möglichkeit einfach nicht. NA ja, zum Glück stolperte ich hier hinein.
-_-am 17.02.2011 | 20:07
Zitat von Hi_do anzeigenausblenden
:P Wenn Sie sich so verständlich ausdrücken, wie in Ihrem Beitrag, wundert mich nicht, dass Sie sich falsch beraten fühlen. Leider wird aus Ihrer Frage für mich nicht deutlich, um was es Ihnen überhaupt gehen könnte. Somit kann man Ihnen auch keinen Rat geben.
-_-am 19.02.2011 | 07:26
Zitat von Hi_do anzeigenausblenden
Das ist eine sehr "traurige" Leistung! Allerdings können Kolleginnen und Kollegen im Rahmen einer Beratung, insbesondere bei Anrufen, nicht alle seltenen rechtlichen Umstände umfassend recherchieren. Ein telefonischer Rückruf nach der Klärung der Frage wäre da eine gute Lösung gewesen. Manchmal liegt es aber auch einfach nur an der nicht richtig verstandenen Frage, wie hier eindrucksvoll dargelegt worden ist. :P ... und dann gibt es ja auch noch dieses Forum!!! :P
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