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Rückübertragung Versorgungsausgleich möglich

von Getu30.10.2007 | 22:31
2125 Ansichten
2 Antworten

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Eine Freundin wurde am 17.10.07 geschieden. Der geschiedene Ehemann starb am 21.10.07, er war bereits Altersrentner. Laut Versorgungsausgleich wurden € 120,00 von der Frau (die noch keine Rente bezieht) auf den Mann übertragen. Was passiert jetzt, gibt es eine Rückübertragung, oder ist das Geld einfach weg?

2 Antworten

Karl-Heinricham 31.10.2007 | 07:44
Der Rentenbezug an sich ist egal. Es kommt vielmehr darauf an, wie lange der Ausgleichsberechtigte Rente unter Berücksichtigung des VAG-Zuschlages erhalten hat. Stellen Sie bzw Ihre Freundin bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag nach §4 VAHRG. Dann wird die Rückübertragung geprüft. Nach dem geschilderten Sachverhalt wird mit Sicherheit noch keine Übertragung stattgefunden haben, da das Urteil vor dem Tod kaum rechtskräftig geworden sein dürfte. Denkansatz: Vielleicht liegt damit gar keine Scheidung vor und sie hat Anspruch auf Witwenrente?? Sowas solls geben..... Lassen Sie doch mal beim Amtsgericht nachfragen. §4 VAHRG Aussetzung der Kürzung nach Tod des Ausgleichsberechtigten (1) Ist ein Versorgungsausgleich gemäß § 1587b Abs. 1 oder 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs durchgeführt worden und hat der Berechtigte vor seinem Tod keine Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht erhalten, so wird die Versorgung des Verpflichteten oder seiner Hinterbliebenen nicht auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzt.
Schwarzwälderam 31.10.2007 | 07:29
Das kommt darauf an, wie lange der Verstorbene schon Rente bezogen hat und ob evtl. schon vorher andere Leistungen (z.B. Rehaleistung) gewährt wurden. Wenden Sie sich an die nächstgelegene Beratungsstelle der Rentenversicherung.
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