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Experten-Antwort

Rückübertragung von Rentenpunkten nach Versorgungsausgleich

von Gerhard Jokisch08.07.2011 | 02:38
9672 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren ! Folgender Sachverhalt liegt vor: Im Rahmen der Scheidung 2007 erfolgte ein Versorgungsausgleich zugunsten meiner Frau. Nach langer Krankheit verstarb meine geschiedene Frau Dezember 2008. Zuvor hat sie wenige Monate Leistungen aus ihrer Rentenversicherung erhalten. Ich habe mich dann um die Betreuung unseres gemeinsamen Kindes gekümmert und beziehe noch bis Dezember dieses Jahres eine Erziehungsrente - welche meines Wissens jedoch aus meiner eigenen Rente berechnet wird und somit bei der Frage einer möglichen Rücküberführung der seinerzeit abgetretenen Rentenpunkte keine Rolle spielt. ------ sehe ich da so richtig ??? Meine Tochter bezieht seit dem Tod ihrer Mutter eine Halbwaisenrente. Nun meine Fragen: 1. Hat die Zahlung der Halbwaisenrente einen Einfluss auf meine Möglichkeit, Rentenpunkte zurück zu erhalten ? ... bitte.... bevor Sie mit dem berechtigten Juristendeutsch beginnen, wünsche ich mir sehr eine Einleitung nach dem Motto: Nein, es beeinflusst die Rückführung Ihrer Rentenpunkte nicht / es beeinflusst die Rücküberführung weil.... 2. Kann ich meine Rentenpunkte zurück erhalten ja/nein und erfolgt eine Anrechnung bzw. Kürzung der Rückführung weil meine geschiedene Frau vor ihrem Tode einige Monate einen Rentenbezug hatte ? .... auch hier die liebe Bitte von mir, vor allen Paragraphen eine einfache, klare Antwort zu setzen nach dem Motto ... ja, sie erhalten ihre Rentenpunkte zurück ... ja, sie erhalten ihre Rentenpunkte unter Anrechnung erbrachter Leistungen für ihre verstorbene Frau anteilig zurück ...nein, sie erhalten keine Rentenpunkte zurück weil... Zahlungen an ihre verstorbene Frau erfolgten und / oder Halbwaisenrente gezahlt wird..... Bitte verzeihen Sie mir wenn ich in dieser Form darum bitte; habe im Forum hier ähnliche Fälle gefunden, aber bin mir einfach bei den Juristen-Antworten unsicher, ob ich sie wirklich richtig verstanden habe... Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Hilfe im voraus !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerhard Jokisch,

den Ausführungen von hegehosa kann ich zustimmen.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie z. B. auch in folgender Broschüre:

„Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“ unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/88420/publicationFile/19435/geschiedene_ausgleich_rente.pdf

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

hegehosaam 08.07.2011 | 06:55
Sehr geehrter Herr Jokisch, möglichst kurz und verständlich: Wenn Ihre geschiedene Ehefrau höchstens 36 Monate eine Rente bezogen hat, können Sie eine Rückübertragung der Rentenanwartschaften (Fachbegriff: "Anpassung wegen Tod) bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen. Der Halbwaisenrentenbezug Ihrer Tochter spielt keine Rolle. Auch wirkt sich die Rückübertragung der Anwartschaften nicht auf die Höhe der Halbwaisenrente aus. Da die erhöhte Rente erst ab dem Folgemonat der Antragstellung gewährt wird, sollten Sie sich umgehend an Ihren Rentenversicherungsträger wenden. MfG
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