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Experten-Antwort

Rückwirkend EMR - Umdeutung

von Hannah30.11.2015 | 14:42
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mir wurde der Antrag auf med. Reha in einen Antrag auf Reha umgedeutet, nachdem ich von der Agentur für Arbeit nach Aussteuerung aus der Krankenkasse aufgefordert wurde diesen Antrag auf med. Reha zu stellen. Hinweis auf §116 SGB VI. Die Rentenantragsstelle hat offensichtlich vergessen das Datum des Rehaantrags einzutragen. Darauf hat die DRV die Agentur angesprochen, die nun das falsche Datum angegeben hat. Angegeben wurde mein Ersttermin bei der Agentur als ich 2 Monate vor der Aussteuerung einen Termin für Abgabe des Antrags auf Arbeitslosengeld vereinbart habe. Frage: Ich möchte das korrigieren, denn es geht hier immerhin um 4 Monate. Relevant ist doch nicht dieser Ersttermin bei der Agentur - bei dem nix außer Anträge mitgegeben wurden- sondern das tatsächliche Datum des Rehaantrags oder?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hannah,

soweit Sie der Meinung sind, es wurde von einem unzutreffenden Antragsdatum ausgegangen, dann teilen Sie das bitte Ihrem zuständigen RV-Träger mit.

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4 Antworten

Hannaham 30.11.2015 | 14:51
Hannaham 30.11.2015 | 14:51
-/-am 30.11.2015 | 17:28
... und warum greifen Sie nicht einfach zum Telefonhörer? Hier kann nur spekuliert werden, wieso welches Datum zugrundegelegt wird.
Feliam 02.12.2015 | 09:23
Auszug aus dem Rechtshandbuch: "Ein in sog. Nahtlosigkeitsfällen (§ 125 SGB 3) innerhalb von einem Monat nach Auf-forderung durch die regionale Agentur für Arbeit gestellter Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitation) wirkt, da dann fristgemäß gestellt, nach § 125 Abs. 2 S. 2 SGB 3 auf den Zeitpunkt der Beantragung von Arbeitslosengeld zurück. Unter den Voraussetzungen des § 116 Abs. 2 SGB 6 gilt dann bereits dieser Zeitpunkt auch als Datum der Rentenantragstellung. Diese Regelung greift jedoch nur, wenn das Leistungsvermögen des Versicherten bereits im Zeitpunkt der Beantragung des Arbeitslosengeldes auf unter drei Stunden täglich herabgesunken war, weil nur dann von Anfang an von einem Nahtlosigkeitsfall ausgegangen werden kann."
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