Hallo Klaus Müller,
in der Regel stellt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes bei Kenntnis über die Bewilligung der Rente ein. Wann bzw. warum die Zahlung bei Ihnen eingestellt wurde, können wir Ihnen leider nicht sagen. Dies müssten Sie bei Ihrer Krankenkasse direkt klären.
Den Rest der Renten-Nachzahlung erhalten Sie, sobald die Krankenkasse Ihren Erstattungsanspruch geltend gemacht hat und der Rentenversicherungsträger diesen bedient hat.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung