Hallo User Gary,
wenn Sie jetzt die Studienbescheinigungen für die vergangenen Monate vorlegen, dann bekommen Sie ab Januar 2020 die Halbwaisenrente rückwirkend noch nachgezahlt. Sollten Sie jedoch die Studienbescheinigungen erst im Jahr 2021 nachreichen, dann erhalten Sie nur für 12 Monate rückwirkend die Halbwaisenrente nachgezahlt. Die restlichen Monate sind dann verjährt.