Hallo Olga,
grundsätzlich stellt der medizinische Dienst bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung auf den aktuellen Gesundheitszustand ab. Sollten Sie einen Antrag stellen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, ohne dass eine Aussage zur Erwerbsfähigkeit gemacht wird. Ausgehend vom Datum der Antragstellung sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Gegen diesen Bescheid könnten Sie Widerspruch einlegen. Als Widerspruchsbegründung wäre anzuführen, dass bei Ihnen bereits seit 2003 Erwerbsminderung vorliegt.