Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

rückwirkend Rente stellen

von olga17.04.2015 | 22:40
1473 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend Ich versuche es kurz zu halten. Ich hatte 2003 einen schlimmen Unfall und mir wurde 2005 die Rente angeboten und ich habe abgelehnt, weil ich mich nicht damit abfinden konnte. Dann Kündigung wegen fehlender Rekonvaleszenz und dann habe ich mich selbst gemacht nachdem ich gut mit Morphium etc eingestellt war. Jetzt ging es ein paar Jahre wirklich gut und seit letztem Jahr im April bin ich wieder krank weil sich mein Zustand sehr verschlechtert hat und ich es aber lange nicht merkte aufgrund des vielen Morphium. Jetzt hat mir die Rentenversicherungs Beraterin geraten, zu versuchen nachträglich von 2003 (da waren die Voraussetzungen erfüllt, danach habe ich nicht mehr eingezahlt weil ich ja nur eine Mini Selbständigkeit hatte und ich es mir nicht leisten konnte und auch gar nicht soweit gedacht habe dass es mal noch schlimmer werden könnte :(( einen Renten Antrag zu stellen und es dem Gutachter zu überlassen weil ich ja nicht viel verlieren könnt. Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Ich habe mich ja während der letzten Jahre nie krank schreiben lassen weil ich ja selbständig war. Bestehen da überhaupt Chancen? Meine Psyche ist ziemlich im Keller. ..und eine Ablehnung würde mich noch mehr runter ziehen. Danke für die Mühe Olga

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Olga,

grundsätzlich stellt der medizinische Dienst bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung auf den aktuellen Gesundheitszustand ab. Sollten Sie einen Antrag stellen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, ohne dass eine Aussage zur Erwerbsfähigkeit gemacht wird. Ausgehend vom Datum der Antragstellung sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Gegen diesen Bescheid könnten Sie Widerspruch einlegen. Als Widerspruchsbegründung wäre anzuführen, dass bei Ihnen bereits seit 2003 Erwerbsminderung vorliegt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Antwort meines Vorgängers hat wohl unterstellt, dass zwischen 2003 und 2015 ein zu langer Zeitraum besteht, der eine durchgehende Erkrankung nicht vermuten lässt.

Mein Tipp jetzt wäre: Stellen Sie den Antrag, in der Anlage R210 schreiben Sie klar und deutlich, dass Ihr Krankheitsbild seit 2003 unverändert besteht. Die geringf. Selbständigkeit kann dies eigentlich nur bestätigen. Die behandelnden Ärzte werden wohl eine durchgängige Behandlung bestätigen können.

Wird der Leistungsfall von damals heute erneut anerkannt, wären die Voraussetzungen immer noch erfüllt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

schadeam 17.04.2015 | 22:48
Wer im Forum sollte Ihre Chancen bewerten können? Heute im Jahr 2015 nachzuweisen, dass man bereits seit 10 - 12 Jahren erwerbsgemindert ist, wird schwer. Unmöglich ist es jedoch nicht. Aber wie gesagt, die Chance beurteilen kann höchstens Ihr Arzt.
=//=am 20.04.2015 | 10:09
Wenn der Rentenantrag gestellt wird, sollten Sie gleich angeben, dass Sie sich ab 2003 erwerbsgemindert sehen. Diese Angaben sollten Sie so begründen, wie Sie es hier getan haben. Dem Antrag sollten Sie unbedingt ärztliche Unterlagen ab 2003 beifügen! Fragen Sie Ihren Arzt danach. Ohne "Nachweise", wie es Ihnen seit 2003 geht, wird der Rentenantrag mit Sicherheit abgelehnt. Es ist eben schon ein sehr langer Zeitraum und Sie sind in der Beweispflicht. Wie der Sozialmedizinische Dienst der DRV dann Ihr Leistungsvermögen einschätzt und vor allem ab welchem Zeitpunkt, kann hier im Forum niemand wissen. Und zu verlieren haben Sie tatsächlich nichts. War es ein privater Unfall oder ein Arbeitsunfall? Wenn Arb.Unfall - beziehen Sie eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft?
olgaam 20.04.2015 | 12:40
Vielen lieben Dank für Ihre Antworten. Der Unfall war ein privater Unfall mit einem Pferd. Die Rentenversicherung hat auch bei der Pferde Haftpflichtversicherung Regress genommen. Das hatte die Rentenberaterin in ihrem Verlauf. 2010 bin ich auch von der Rentenversicherung nochmal angeschrieben worden, da ging es wahrscheinlichaauch um Regress und ich habe dort auch angegeben dass ich nur ganz eingeschränkt arbeiten kann aufgrund meiner schmerzen. Dachte da aber noch nicht daß es mal l noch schlimmer werden kann. Dann werde ich nach ihren Antworten auf jedenfall Einspruch erheben müssen. Dankeschön
olgaam 22.04.2015 | 14:20
Jetzt habe ich von einem Krankenkassen Profi die Auskunft bekommen dass ich sehr wohl was zu verlieren hätte. Wenn die Rentenversicherung jetzt eine Erwerbsfähigkeit fest stellt, was momentan sehr wahrscheinlich ist, dann hätte die Ablehnung Konsequenzen weil ich ja im Moment nicht die Voraussetzungen erfülle. Dann bliebe mir nur die Klage und das würde Jahre dauern und das würde ich körperlich gar nicht durchstehen. Ich soll erst den Antrag stellen wenn ich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt habe. Sehen Sie das genauso? Die Rentenberaterin meinte ich hätte nichts zu verlieren? Bin jetzt vollkommen verunsichert ... Danke
olgaam 22.04.2015 | 20:10
Herzlichen Dank
olgaam 04.05.2015 | 00:27
Leider doch alles ganz anders :( Wenn ich jetzt rückwirkend den Renten Antrag stelle und der Gutachter liest nicht was ich zusätzlich geschrieben habe und er stellt jetzt 2015 die Erwerbsfähigkeit oder Minderung statt und ich habe jetzt nicht die Versicherungs rechtlichen Voraussetzungen, dann muß ich dagegen klagen und das ist aussichtslos und ich verbaue mir die Erwerbsminderung bis zur Alters Regel Rente. Bin dann doch falsch beraten worden. Zum Glück hatte ich einen Profi an der Seite der mich beraten hat und alles in Erfahrung gebracht hat sonst würde ich noch aussichtsloser Da stehen. Vielleicht ist es für andere eine Hilfe sich an mehreren Stellen beraten zu lassen. Und ich dachte nach der aussage der Renten Beraterin ich hätte nichts zu verlieren. ...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026