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Rückwirkend seit 2012 halbe EU Rente, dann volle EU Rente und dann Unfallrente

von Scooter01015.12.2022 | 16:43
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, zu folgendem Fall hätte ich gerne eine Auskunft: In 2015 habe ich wegen einer Krebserkrankung, welche nicht heilbar ist, eine teilweise EU Rente beantragt. Diese wurde mir rückwirkend zu 2012 auf Dauer bewilligt. In 2020 habe ich eine volle EU Rente beantragt, die mit Wirkung vom 01.10.2020 ebenfalls auf Dauer bewilligt wurde. Im November 2020 wurde bei einem Routine MRT ein Nierentumor entdeckt. Laut aller bisherigen Gutachten, die die Berufsgenossenschaft in Auftrag gegeben hat, handelt es sich um einen Tumor, der auf eine Berufskrankheit durch Halogenwasserstoffe, mit denen ich während meiner Ausbildung und auch noch 2 Jahre danach, gegen Ende der 70iger bis Mitte der 80iger Jahre zu tun hatte. Sollte ich jetzt eine Unfallrente bekommen, laut Gutachten ein MdE von 40%, wie wird dann die EU- Rente der DRV berücksichtigt. Kurz gefragt, die EU- Rente hatte ich ja schon vor der Unfallrente. Bekomme ich nun die volle EU- Rente der DRV und die volle Unfallrente? Viele Grüße und danke für eure Mühe Scooter010

3 Antworten

W°lfgangam 15.12.2022 | 21:27
Hallo Scooter010, die UV-Rente wird immer voll ausgezahlt. Die gesetzliche EM-Rente kann weiterhin voll gezahlt werden oder muss bei Überschreiten bei Zusammenrechnung beider Rente gekürzt werden, wenn 'Grenzwerte' überschritten werden. Erste Informationen zur Selbstberechnung (sofern die UV-Rente schon bewilligt worden ist und betragsmäßig festgestellt) können Sie aus diesem Merkblatt ableiten (S. 38-39): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Informieren Sie auf jeden Fall Ihre DRV bei Bewilligung der UV-Rente, um etwaige Überzahlungen zu vermeiden - die Rückforderungen können sonst heftig werden! Gruß w.
-am 16.12.2022 | 07:55
Hallo Scooter010, eine Unfallrente wird unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet (§ 93 SGB VI), d.h. die gesetzliche Rente wird evtl gekürzt. Dies hängt zum einen davon ab, wann der sogenannte Versicherungsfall in der Unfallversicherung eingetreten ist (bei einer Berufskrankheit gilt hier der letzte Tag der schädigenden Tätigkeit) und ob ein bestimmter Grenzbetrag überschritten wird. Wie sich eine mögliche Anrechnung auswirkt, können Sie mit Hilfe des Links, den Ihnen W*lfgang bereits genannt hat, selber ausrechnen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Scooetr010am 16.12.2022 | 11:27
Hallo zusammen, vielen Dank für eure Antworten und noch eine schöne Weihnachtszeit. Gruß Scooter010
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