Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Petra,
den Aussagen von W*olfgang ist zuzustimmen. Sie bekommen die freiwilligen Beiträge zurückerstattet. Der Mindestbeitrag bei freiwilligen Beiträgen beträgt 83,07 EUR im Monat. Durch den Minijob wird max. 16,20 EUR abgezogen. Dies ist somit tatsächlich preiswerter für Sie. Die Rentensteigerung ist dieselbe. Pflichtbeiträge aus einem Minijob zählen für alle Rentenansprüche dazu.
Gerne können Sie diesen Sachverhalt mit unseren Berater*innen in einer unserer Beratungsstellen persönlich besprechen.
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