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Experten-Antwort

Rückwirkende Beendigung der freiwilligen Versicherung

von Petra07.02.2019 | 15:37
168 Ansichten
4 Antworten

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seit 2015 zahle ich den freiwilligen Mindestbeitrag in die Rente. war bisher Saisonkraft/Kurzfristigbeschäftigte.mit freiwilliger Mitgliedschaft. 2018 wurde ich rückwirkend zum 1.1.2017 als geringfügigentlohnte Beschäftigte durch den Arbeitgeber angemeldet. DRV teilt mir rückwirkend zum 1.1.2017 Ende der freiwilligen Versicherung mit, da ich durch diese Beschäftigung nicht berechtigte bin, freiwillige Beiträge abzuführen. Bei mir ist jetzt große Unsicherheit in Bezug auf meine bisher gezahlen Beiträge und Ansprüche. Was passiert mit freiwillig gezahlten Beiträgen zur Erhaltung der Rentenansprüche? Was bedeutet das zur Aufrechterhaltung meiner Ansprüche und des Versicherungsschutzes? wo kann ich mich da Beraten lassen oder an wem Wende ich mich da zwecks Auskunft. vielen dank für eure Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.02.2019 | 10:42

Hallo Petra,

den Aussagen von W*olfgang ist zuzustimmen. Sie bekommen die freiwilligen Beiträge zurückerstattet. Der Mindestbeitrag bei freiwilligen Beiträgen beträgt 83,07 EUR im Monat. Durch den Minijob wird max. 16,20 EUR abgezogen. Dies ist somit tatsächlich preiswerter für Sie. Die Rentensteigerung ist dieselbe. Pflichtbeiträge aus einem Minijob zählen für alle Rentenansprüche dazu.

Gerne können Sie diesen Sachverhalt mit unseren Berater*innen in einer unserer Beratungsstellen persönlich besprechen.

3 Antworten

Klugpuperam 07.02.2019 | 16:11
Die Pflichtbeiträge, die Ihre freiwilligen Beiträge verdrängen, erhalten auch die Anwartschaft. Sie bekommen einfach Geld wieder. Ansonsten ändert sich nichts.
W*lfgangam 07.02.2019 | 19:46
Hallo Petra, keine Sorge, die parallelen freiwilligen Beiträge werden einfach durch die Pflichtbeiträge aus dem Minijob ab 01.01.2017 ergänzt/ausgetauscht/erstattet ...ist auch wesentlich 'preiswerter' für Sie, da hier nur max. 16,++ EUR mtl. fällig waren bei gleichem Nutzen. Weder ist eine Versicherungslücke entstanden, noch haben sich Ihre bisherigen Wartezeiten/Mindestversicherungszeiten verkürzt und/oder sind bisherige Rentenansprüche verloren gegangen. Ggf. stehen Sie mit den Pflichtbeiträgen sogar wieder besser da, wenn es um Erwerbsminderungsrente geht. > wo kann ich mich da Beraten lassen oder an wem Wende ich mich da zwecks Auskunft. Örtliche Beratungsstelle der DRV oder Rathaus/Versicherungsamt. Gruß w.
chiam 08.02.2019 | 14:19
… falls der Verdienst im Minijob bei 450 Euro monatlich liegt und nicht darunter.
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