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Rückwirkende Berichtigung der geringfügige Beschäftigung

von Cagdas Eylem21.01.2007 | 20:22
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Sehr geehrte ForumteilnehmerIn, sehr geehrte Experten-Team, ich bin im Jahr 1988 geboren und derzeit Gymnasial-Schüler. Seit 06/2005 übe ich eine geringfügige Beschäftigung bei einen gemeinnütziger Träger als Projektmitarbeiter aus und erhalte dafür monatlich 100,00 € Netto-Gehalt. Für den Zeitraum von 01.01.06 bis 31.12.2006 und Weiteres habe ich Rentenversicherungsfreiheit verzichtet und zahle regelmäßige Beiträge gemäß Beitragsbemessungsgrundlage von 155,00 €. Es ist für den Zeitraum ab dem 01.01.06 alles in Ordnung! Das Problem besteht jedoch für die zurückliegenden Zeitraum, nämlich von Juni bis Dezember 2005, für den ich die Abgabe eine Verzichtserklärung leider versäumt habe. Meine Frage: Wäre es zulässig bzw. möglich, für die Zeit von 06/2005 bis 12/2005 eine rückwirkende Berichtigung hinsichtlich der Beitragszahlung nach Bemessundgrundlage (155,00 € monatlich) vorzunehmen, wenn ich eine rückwirkende Verzichtserklärung bei meinem Arbeitgeber abgeben würde ? Vorab herzlichen Dank für nützliche Hinweise und Informationen! Cagdas Eylem

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ist nur für die Zukunft möglich.

3 Antworten

bekissam 21.01.2007 | 21:15
Eine derartige Erklärung kann leider nur mit Wirkung für die Zukunft abgegeben werden. Das ist auch logisch, weil ggf. leistungsrechtliche Konsequenzen aus der Art der Beitragsentrichtung resultieren können.
Cagdas Eylemam 22.01.2007 | 15:09
Vielen Dank für die Antworten! Noch eine Zusatzfrage: Kann das § 44 SGB X im vorliegender Fall Anwendung finden ? Gruß Cagdas Eylem
Schadeam 23.01.2007 | 07:59
§ 44 setzt einen Verwaltungsakt voraus, d.h. eine Verwaltungsentscheidung, bei der das Recht unrichtig angewandt wurde. Und das sehe ich nicht, weil Ihr Arbeitgeber a) das Recht befolgt hat und b) der Arbeitgeber nicht dem SGB unterliegt, weil er keine Behörde ist. Zusatzfrage: was erhoffen Sie sich als Schüler eigentlich von dieser Beitragszahlung? Jedes Jahr dieser Beitragszahlung erhöht Ihre spätere Monatsrente um ca 1 Euro - und ob Ihnen die paar zusätzlichen Pflichtbeiträge später was bringen, weiß niemand????
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